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Europäische Fischereipolitik muss nachhaltiger werden

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik in der Europäischen Union verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Gitta Connemann:

„Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union ist für viele Fischerfamilien und Verbraucher in unserem Land von größter Bedeutung. Denn Fisch ist beides – Existenzgrundlage und wertvolles Lebensmittel.

Die Europäische Union hat ihre selbst gesteckten Ziele in der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) bislang verfehlt. Trotz positiver Tendenzen in den letzten Jahren sind nach wie vor Fischbestände überfischt. Die wirtschaftliche Situation der Fischer und ihre Zukunftsperspektiven sind schlecht. Und es gibt weiterhin Defizite bei den Fischereipartnerschaftsabkommen mit den Entwicklungsländern.

Das oberste Ziel der GFP-Reform muss die strikte Einhaltung des Nachhaltigkeitsprinzips sein. Ohne eine signifikante Erholung der überfischten Bestände und der Bewahrung des empfindlichen Ökosystems ‚Meer‘ lässt sich die Zukunft der deutschen und europäischen Fischerei nicht sichern. Als zentrales Instrument setzen wir auf ein modernes Fischerei-Management mit mehrjährigen Bewirtschaftungsplänen. Diese müssen auf alle kommerziell genutzten Bestände ausgedehnt werden. Außerdem muss die Fischerei selektiver werden. Nur so lassen sich Jungfische besser schützen und unerwünschte Beifänge stärker vermeiden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitgliedstaaten künftig für das Quoten-Management zuständig bleiben. Eine verpflichtende Einführung von handelbaren Quoten lehnen wir ab. In Deutschland sollte das bewährte Quotensystem fortgeführt werden.

Besondere Verantwortung trägt Europa auch bei der Nutzung von Fischbeständen außerhalb der EU-Gewässer. Das Nachhaltigkeitsprinzip darf nicht an den Grenzen der EU-Gewässer halt machen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die EU-Fischereifahrzeuge nur den Überschuss an Fangmengen fischen können, der von den Fischern in den Entwicklungsländern nicht selbst genutzt werden kann. Dieser Grundsatz muss in allen Fischereipartnerschaftsabkommen der EU fest verankert werden.

Der Verbraucher kann durch seine Kaufentscheidung eine nachhaltige Fischerei wesentlich unterstützen. Aber er muss auch wissen, was er kauft. Wir brauchen Mindestkriterien für ein Fischerei-Nachhaltigkeitssiegel. Hier muss der EU-Kommissionsvorschlag noch deutlich nachgebessert werden.“

Hintergrund:

Im Juni dieses Jahres verständigten sich die EU-Fischereiminister auf eine allgemeine Ausrichtung. Inzwischen liegen im Europäischen Parlament mehr als 2.500 Änderungsanträge zu den Vorschlägen der EU-Kommission vor. Das neue Regelwerk der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU soll für die kommenden zehn Jahre gelten.