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31.10.2013: Ab 1. November: Schlichter helfen bei Konflikten mit Fluglinien

BERLIN. Wer hat es noch nicht erlebt? Gepäck geht verloren, der Flug in den Süden wird storniert, der Anschlussflug wird wegen Verspätung des Zubringerfluges verpasst. „Bislang mussten private Flugreisende bei Problemen häufig von Pontius zu Pilatus laufen und standen am Ende doch mit leeren Händen da.“, stellt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann fest. Sie weist Betroffene auf eine neue Gesetzeslage hin.

Ab dem 1. November tritt nämlich das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr in Kraft. „Zukünftig haben Flugreisende bei Problemen einen Ansprechpartner.“ Es handelt sich dabei um die unabhängige und außergerichtliche Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Diese kümmert sich ab nun bei Problemen mit Fluglinien wegen Flugausfällen, Verspätungen oder Verlusten von Gepäckstücken – und zwar kostenfrei. Die SÖP hat bereits Erfahrung. Seit 2009 schlichtet die SÖP mit Erfolg Streitigkeiten bei Bus-, Fernbus-, Bahn- und Schifffahrtsreisen. Die Christdemokratin ist überzeugt: „Die Situation von privaten Flugreisenden in Deutschland verbessert sich damit erheblich. Denn im Streitfall gibt es einen festen Ansprechpartner.“

Alle nationalen und im „Board of Airline Representatives in Germany“ (BARIG) zusammengeschlossenen internationalen Fluggesellschaften sowie Ryan Air und Easy Jet haben sich zur Teilnahme an der Schlichtung über die SÖP bereit erklärt. Fluggesellschaften haben damit in Zukunft zwei Monate Zeit, Streitfälle selbst zu schlichten. Funktioniert dies nicht, können sich Passagiere – mit Ausnahme von Geschäftsreisenden – kostenlos an die unabhängige SÖP wenden. „Damit nimmt Deutschland auch bei dem Thema Streitschlichtung im Luftverkehr eine Vorreiterrolle ein“, lobt Connemann die Neuerung.