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31.1.2014: „Kein Ausschuss wie jeder andere“

BERLIN. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann wurde jetzt in den Gemeinsamen Ausschuss, das sogenannte Notparlament, gewählt. Diesem Parlament der besonderen Art gehören insgesamt 32 Bundestagsmitglieder an. „Dies ist kein Ausschuss wie jeder andere. Sollte dieser einmal einberufen werden, ist damit große Verantwortung verbunden. Aber hoffentlich kommen wir nie in die Situation, als Notparlament tagen zu müssen.“, so Connemann.

Nach dem Grundgesetz wird der Gemeinsame Ausschuss nämlich als Notparlament dann aktiv, wenn der Bundestag wegen einer schweren Staatskrise oder eines Verteidigungsfalles nicht zusammentreten kann. Die Bundesregierung hat gegenüber den Mitgliedern dieses Ausschusses besondere Informationspflichten – auch in Friedenszeiten. Dies gilt vor allem bezüglich ihrer Planungen für einen Verteidigungsfall. Das Notparlament kann u.a. sogar die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler abwählen. Außerdem hat es Kontrollbefugnisse für den Einsatz der Bundespolizei im gesamten Bundesgebiet und der Erteilung von Weisungen an die Landesregierungen.

Zu den 48 Mitgliedern zählen neben den 32 Bundestagsmitgliedern auch noch ein Vertreter für jedes Bundesland aus dem Bundesrat. In der Regel wird hier ein Regierungsmitglied entsandt. Aus dem Bundestag gehören neben Gitta Connemann dem Ausschuss auch Persönlichkeiten wie der Bundestagspräsident Norbert Lammert oder der Unionsfraktions-Chef Volker Kauder an.

Beide Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss: Unionsfraktions-Chef Volker Kauder und Gitta Connemann
Beide Mitglieder im Gemeinsamen Ausschuss: Unionsfraktions-Chef Volker Kauder und Gitta Connemann