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Monat: Oktober 2015

23.10.2015: „Probleme schnell und nachhaltig lösen“

HESEL. Wenn der Postmann zweimal klingelt… – vielen Menschen im Landkreis Leer würde es schon genügen, kämen die Zusteller wie früher auf den gelben Fahrrädern überhaupt. Doch oft bleibt der Briefkasten leer, um dann Tage später überzuquellen. Besonders betroffen sind derzeit die Bereiche Hesel, Westoverledingen, Rhauderfehn und Teile des Rheiderlandes. Doch auch im Stadtgebiet Leer gibt es zunehmend Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung.

Vor diesem Hintergrund reiste am Freitag der Regionalbeauftragte der Post für Niedersachsen und Bremen, Stephan Siekmann, nach Hesel, um dort mit den politischen Vertretern der Samtgemeinde Hesel über die Problematik zu sprechen. Zustande kam der Termin durch die Initiative der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann. Diese war wiederholt von Mitgliedern der CDU-Ratsfraktion aber auch von Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde angesprochen worden.

„Es gibt Probleme“, räumte Siekmann gleich zu Beginn des Treffens im Heseler Rathaus ein. „Wir nehmen die Verzögerungen sehr ernst. Denn die angespannte Situation betrifft unsere Kunden, die wir nicht verlieren wollen. Wir nutzen jede Möglichkeit, um die Situation deutlich zu verbessern.“

Die mangelhafte Zustellung in einigen Bereichen des Landkreises Leer begründet der Regionalbeauftragte mit den Nachwirkungen des langen Streiks in diesem Jahr. Durch diesen sei ein Berg an Überstunden aufgelaufen. Dazu käme ein hoher Krankenstand, der vielleicht auch aus der Überbelastung der Zusteller resultiere. Ein weiterer Knackpunkt sei die Umstrukturierung der Zustellzuständigkeiten im Brief und Paketbereich. „Es gibt einen massiven Zuwachs im Paketbereich. Die Menschen bestellen viel mehr im Internet als noch vor wenigen Jahren“, so Siekmann. Dieses Aufkommen müsse bewältigt werden.

Connemann sagte, dass Bürgerinnen und Bürger für kurzfristige Ausfälle immer Verständnis haben würden. „Aber hier gibt es offenkundig ein strukturelles Problem. Hierauf muss reagiert werden – schnell und vor allem nachhaltig.“, forderte die Christdemokratin.

Diese sei schon eigeleitet worden, versicherte Siekmann. Die kurzfristige Einstellung von Aushilfen sei beschlossen. Für den Bereich Leer habe man bereits rund 50 Vorstellungsgespräche geführt. Weitere würden folgen. Denn das Interesse sei groß. Auch wurden schon Mitarbeiter eingestellt. Diese sollen dann auch über die Zeit des Weihnachtsgeschäftes hinaus beschäftigt werden. Wie viele neue Mitarbeiter genau zur Verbesserung beitragen sollen – da gewährt die Post keinen Einblick.

Überhaupt machte die AG um genaue, auf den Zustellbezirk bezogene Zahlen einen großen Bogen. Hier gab es nur auf den Bund bezogene Zahlen. So arbeiten 80.000 Zusteller für den gelben Riesen. Im Durchschnitt ist jeder für 800 Haushalte zuständig. Im Einzelfall kann sich der Bezirk aber vollständig anders darstellen. Wie genau, dazu gab es keine konkreten Zahlen. „Das ist unbefriedigend!“, lautete Connemanns Urteil, „Hier wäre Transparenz hilfreich und würde Betroffene beruhigen.“

Einige Klarheit gab es aber dennoch. Jeder Zusteller darf 38,5 Stunden arbeiten. Wenn die Tour an einem Tag nicht geschafft wird, muss am nächsten Tag am Endpunkt angefangen werden. Verzögerungen über mehrere Tage hinweg seien deshalb „eigentlich“ nicht zu erklären. Mögliche Ursachen könnten auch im Briefzentrum in Oldenburg oder Leer liegen. Wenn dort zum Beispiel die Sortiermaschine nur eine Stunde ausfallen würde, blieben 40.000 Briefe unsortiert. Massenpost wie zum Beispiel Infopost dürfe bis zu vier Werktage nach dem Einlieferungstag liegen gelassen werden. Nur für andere Postsendungen gelte der gesetzliche Versorgungsauftrag. Danach müssten 80 % der Sendungen nach einem Werktag, 95 % nach zwei Werktagen zugestellt sein. Dieser Auftrag werde bundesweit erfüllt. Dies bestätige auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde.

Siekmann bestritt, dass Zeitschriften und Zeitungen bevorzugt zugestellt werden. Dies sei nicht der Fall. Man könne auch keine schnellere Zustellung „kaufen“.

Eine klare Absage erteilte der Regionalbeauftragte auch Überstunden. Denn hier gilt die Betriebsvereinbarung des Betriebszentrums Oldenburg. Danach sind in der Region nur zwei Überstunden in der Woche zugelassen. Außerdem befürchtet die Post bei Überbelastung eine noch angespanntere Lage des Krankenstandes.

Wann es also wieder eine pünktliche Zustellung der Briefe im Kreisgebiet geben wird, konnte abschließend nicht geklärt werden. Dass es brennt – dessen ist sich die Post mehr als bewusst.

Bernhard Müller, Gitta Connemann, Stephan Siekmann, Anita Berghaus, Hans Esser, Gerd Dählmann, Bernhard Janssen
Bernhard Müller, Gitta Connemann, Stephan Siekmann, Anita Berghaus, Hans Esser, Gerd Dählmann, Bernhard Janssen

21.10.2015: Sicherstellung der Verlässlichkeit von Gesundheitsinformationen im Netz

Gemeinsames Schreiben der Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann MdB und Dr. Georg Nüßlein MdB an die Bundesminister Hermann Gröhe MdB und Christian Schmidt MdB vom 02. September 2015:

Sehr geehrter Herr Minister, lieber Hermann,
Sehr geehrter Herr Minister, lieber Christian,

im Mai 2015 hat das Kabinett den Entwurf des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) beschlossen. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen worden, den Ausbau und die Nutzung moderner Informations-und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen, wie z.B. der Telemedizin oder Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte, zielgerichtet voranzutreiben. Dies wird dazu beitragen, die Sicherstellung, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung, vor allem in ländlichen Regionen, zu verbessern. Deshalb unterstützen wir dieses Vorhaben seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich.

In diesem Kontext gewinnt auch die Nutzung von Gesundheits- und Medizin-Apps immer mehr an Bedeutung. Der Markt für diese Produkte wächst kontinuierlich. Schätzungsweise gibt es inzwischen rund 400.000 dieser Apps. Laut einer aktuellen Studie von YouGov aus Dezember 2014 haben 41 % der Bürger mittlerweile mindestens eine dieser Apps auf ihrem Smartphone installiert, drei Viertel davon nutzen diese auch. Die Zahl der Apps und deren Nutzer steigt monatlich.

Gesundheits- und Medizin-Apps bieten mit Ernährungs-, Bewegungsangeboten etc. zweifellos Chancen, um den selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit zu stärken. Die Qualität der Produkte ist jedoch sehr unterschiedlich. Mit der Nutzung dieser Apps können Sicherheitsrisiken hinsichtlich der Inhalte aber auch des Datenschutzes verbunden sein. Es fehlen klare Regelungen.

Aus unserer Sicht müssen sich aber Verbraucher auf die Qualität, Sicherheit und Aktualität von zum Teil essentiellen, manchmal sogar lebenswichtigen Informationen aus dem Netz verlassen können. Deshalb wenden wir uns zwecks Sicherstellung des Gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie des Patientenschutzes an Euch. Insbesondere für folgende offene Fragen müssen nach unserem Dafürhalten Antworten bzw. Lösungen gefunden werden:

1. Differenzierung zwischen Gesundheits- und Medizin-Apps

Es gibt hier erkennbar ein regulatorisches Defizit. Die Definition der Zweckbestimmung und damit die Zuordnung einer App als Medizin- bzw. Gesundheits-App sowie ihre Risikoklassifizierung liegen bislang ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Herstellers. Viele Apps sind tatsächlich Medizinprodukte, jedoch als solche weder deklariert noch geprüft. Gesundheits-Apps unterliegen keiner Regulierung und müssen daher keinen Vorgaben oder Standards genügen.

Auf europäischer Ebene wird Regelungsbedarf gesehen. Die EU-Kommission hat in ihrem Grünbuch über Mobile‐Health‐Dienste <(„mHealth“) aus April 2014 festgestellt, dass es in der EU keine verbindlichen Vorschriften zur Abgrenzung zwischen Lifestyle‐ und Gesundheits‐Apps einerseits und Medizinprodukten oder In‐vitro‐Diagnostika andererseits gibt. Es heißt dort wörtlich: „Da noch nicht verbindlich abgegrenzt und geregelt ist, wann solche Apps nicht unter die Richtlinie über Medizinprodukte fallen, muss klargestellt werden, welche Vorschriften für sie gelten.“

Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucher- und des Patientenschutzes muss alles getan werden, um möglicherweise gesundheitsgefährdende Anwendungen zu verhindern. Daher halten wir es für erforderlich, dass sich Deutschland auf EU-Ebene für die Entwicklung entsprechender Kriterien zur Abgrenzung von Gesundheits- und Medizin-Apps einsetzt. Nur so kann dieses regulatorische Defizit behoben werden und sichergestellt werden, dass bei medizinischen Inhalten auch ein entsprechen-des Konformitätsverfahren durchgeführt wird.

2. Sicherstellung der inhaltlichen Qualität der Apps

Die inhaltliche Qualität der Apps ist sehr unterschiedlich. Das zeigen verschiedene Studien, aktuell der Techniker-Krankenkasse von Juni 2015. Die Spannweite reicht von qualitativ sehr hochwertigen bis zu fragwürdigen Produkten. Letztere können ggf. auch zu einer gesundheitlichen Gefährdung des Nutzers führen. Selbst im Fall einer CE-Kennzeichnung einer Medizin-App sagt diese nichts über die Qualität oder gar den Nutzen aus. Verbraucher wiegen sich in falscher Sicherheit.

Sicherlich ist die Entwicklung von Qualitäts-Standards eine aufwändige, komplexe und zeitintensive Aufgabe. Wir halten es trotzdem für unerlässlich, dass sich Deutschland auf nationaler und EU-Ebene für die Entwicklung entsprechender Qualitätsstandards einsetzt. Nur so kann dauerhaft ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden. Qualitätsstandards sollten dabei ein Maximum an Sicherheit und Orientierung für den Verbraucher bieten und mit einem Minimum an personellen und finanziellen Ressourcen für Kontroll- bzw. Prüfprozesse verbunden sein.

3. Datenschutz: Sicherheit bei Datenerhebung und -nutzung

Gesundheitsdaten sind ein sensibles Gut mit großem Marktwert. Diese Daten verdienen höchsten Schutz.

Jede App sollte daher eine Datenschutzerklärung enthalten, die als solche klar erkennbar ist und gut verständlich über die Erhebung und Nutzung der Daten informiert. Hinsichtlich des Datenschutzes und der Weiterverwendung von Daten sind aus unserer Sicht verbindliche Standards dringend erforderlich.

Wir regen deshalb eine Zertifizierung bzw. die Vergabe eines Siegels für Apps an, die in Deutschland entwickelt und betrieben werden und bestimmte festgelegte Datenschutz-Vorgaben einhalten. So könnten diese Vorgaben beispielsweise beinhalten, dass die erhobenen Daten in der Hoheit des Nutzers verbleiben und nicht weitergegeben werden dürfen. Daten von Gesundheits-Apps, die von Krankenversicherungen zur Verfügung gestellt werden, sollten ausschließlich in anonymisierter Form genutzt werden dürfen (z.B. zur Feststellung der Effektivität des Programms). Ein Rückschluss auf den individuellen Nutzer darf nicht möglich sein.

Sollte ein solches Verfahren der Zertifizierung zu kostenintensiv sein, käme alternativ ggf. eine Standardprüfung mit einem geeigneten Frage-bogen in Frage. Hierbei wären personeller Aufwand und Kosten deutlich geringer.

4. Verbindlichkeit von formalen Angaben:

Verbraucher müssen klar erkennbare und verständliche Informationen über das Produkt erhalten. Nur bei Wahrung dieses Grundsatzes der Wahrheit und Klarheit haben Verbraucher die erforderliche Grundlage für eine Entscheidung.

Wir halten es deshalb für notwendig, dass folgende Angaben verbindlich sein müssen:

– Impressum mit Angaben zum Urheber und zur Aktualität:
jede App muss ein Impressum haben, in dem Angaben zum Urheber und
zur Aktualität der Informationen gemacht werden. Nur so kann die
Quelle auch überprüft werden. Und nur so ist erkennbar, woher die
Inhalte stammen und ob der Autor über die erforderliche Expertise
verfügt.

– Kontaktaufnahme: die App sollte zudem Angaben enthalten, wie eine
Kontaktaufnahme erfolgen kann.

– Finanzierung: die Finanzierung der App sollte offengelegt werden.

Wir wären dankbar, wenn Ihr diese Anregungen in Eure weiteren Überlegungen und Planungen aufnehmen würdet.

Mit besten Grüßen

Gitta Connemann MdB und Dr. Georg Nüßlein MdB

Die Minister Gröhe MdB und Schmidt MdB haben uns mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 in dieser Sache geantwortet. Ihre Antwort ist hier zum Nachlesen als pdf-Dokument hinterlegt.

151021 BM Gröhe_BM Schmidt – Gesundheits Apps_Antwort

21.10.2015: Ostrhauderfehn ist „drin“

OSTRHAUDERFEHN. Es ist noch gar nicht so lange her, da hieß es: entweder telefonieren oder im Internet surfen. Beides auf einmal in einem Haushalt schienen undenkbar. Seitdem hat sich das Internet rasant entwickelt. Inzwischen sind Übertragungsraten von bis zu 50 MBit/s Standard. Nicht nur Betriebe und Behörden, auch private Haushalte verlangen die Datenraten. Denn das gesamte tägliche Leben wird über diesen Anschluss abgedeckt, vom Fernsehen, über Telefon, Streaming Dienste, SmartHome-Steuerung bis hin zu Clouddiensten.

Die besten Möglichkeiten bieten Glasfaserleitungen – nun auch in Ostrhauderfehn. Dies erfuhr jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann von Bürgermeister Günter Harders. Bei einem Besuch informierte Connemann sich über den Stand des Breitbandausbaus in der Gemeinde Ostrhauderfehn. „Ich bin froh, dass durch Ausbaumaßnahmen der Gemeinde, der EWE und der Telekom bald in nahezu der gesamten Gemeinde schnelleres Internet angeboten werden kann“, freute sich Harders. Besonders im Hinblick auf die neu erschlossenen Wohngebiete sei die Breitbandversorgung mittlerweile ein kaufentscheidendes Alleinstellungsmerkmal.

„Die Internetanbindung ist unverzichtbar für die Zukunft unserer Gemeinden. Es ist das Tor zur Welt – egal ob in der Stadt oder auf dem Land“, lobte Connemann. Damit sei ein wichtiger Grundstein für die positive Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde gelegt. Denn die Gemeinde Ostrhauderfehn konnte zwischen 2008 und 2013 den größten Einwohnerzuwachs im gesamten ostfriesischen Festland verbuchen. „Das spricht eindeutig für unsere Gemeinde. Wir haben Lebensqualität geschaffen und die Menschen haben es erkannt“, so Harders.

Bürgermeister Günter Harders zeigt Gitta Connemann die neuen Kabel, die das Surfen jetzt schneller machen
Bürgermeister Günter Harders zeigt Gitta Connemann die neuen Kabel, die das Surfen jetzt schneller machen

20.10.2015: Berlin – Hinter den Kulissen der Politik

BERLIN. Zwei 10. Klassen des Gymnasiums Dörpen besuchten jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann im Reichstagsgebäude. Die Schülerinnen und Schüler nutzten die Möglichkeit, hinter die Kulissen der Politik zu schauen. Es wurde über aktuelle Themen diskutiert. Im Mittelpunkt stand die Flüchtlingsfrage. Connemann stand Rede und Antwort und erklärte auch den üblichen Tagesablauf eines Politikers im Bundestag. Trotz des langen Tages ging es im Anschluss für die Schülerinnen und Schüler dann noch auf die Kuppel des Reichstagsgebäudes.

Connemann empfängt Schülerinnen und Schüler in Berlin
Connemann empfängt Schülerinnen und Schüler in Berlin

19.10.2015: Wenn schon Klassenfahrt, dann Berlin!

BERLIN. „Wenn schon Klassenfahrt, dann Berlin!“ Das dachten sich die Klassen 10b und 10c der Oberschule Rhauderfehn. Empfangen wurden sie im Reichstagsgebäude von der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann. Sie diskutierte mit den Schülerinnen und Schülern über aktuelle Themen. Die Unionspolitikerin erklärte aber auch, was ihre Aufgaben sind und wie ihr Tagesablauf im Bundestag aussieht. Zum Abschluss ging es für die Klassen trotz des langen Tages und der kühlen Temperaturen noch in die Kuppel des Reichstages.

Connemann empfängt Schülerinnen und Schüler in Berlin
Connemann empfängt Schülerinnen und Schüler in Berlin