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Monat: März 2013

23.3.2013: Mehr Strom sparen

BERLIN. Strom sparen – nur wie? Um junge Menschen noch besser über die vielen Möglichkeiten des Stromsparens zu informieren, hat das Bundesumweltministerium jetzt eine neue Schulkampagne ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Schulen zeigen Flagge – wir unterstützen die Energiewende!“ soll Kindern und Jugendlichen Wissen über Energieeffizienz und Stromsparen vermittelt werden. „Macht mit! Schulen sind wichtige Botschafter und Partner.“, weist die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf die Aktion jetzt hin. „Die Energiewende ist eine Herkulesaufgabe. Sie lässt sich nur gemeinsam bewältigen“, sagte die Christdemokratin.
Mit dem Projekt unterstützt das Bundesumweltministerium Schulen bei der Umsetzung einer eigenen Stromspar-Aktion. Zur Unterstützung wird ein Energiewendepaket mit didaktischen Materialien zur inhaltlichen Vorbereitung eines Projekts im Unterricht angeboten. Dazu zählen zum Beispiel Bildungsmaterialien, Broschüren, Poster und Flyer.
In der Wahl der Projektidee ist jede Schule völlig frei. Es gibt nur eine Bedingung: es muss mit dem Thema Energie- und Stromsparen zu tun haben. Von einer Projektwoche „Schulen sparen Strom“ bis hin zur Energieberatung durch Schülerinnen und Schüler in der Fußgängerzone oder einem Energiespar-Theaterstück ist alles denkbar.
Teilnehmen können Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen und aller Schulformen. Anmeldeschluss ist der 22. April 2013. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums unter www.bmu.de zu finden.

21.3.2013: „Kernige Dörfer“ werden gesucht

BERLIN. Sinkende Einwohnerzahlen oder neue Baugebiete führen oft zu Leerständen in Dörfern des Emslandes und Ostfrieslands. Mit dem bundesweiten Wettbewerb „Kerniges Dorf!“ sollen jetzt Ideen, Strategien oder Pläne zur Innenentwicklung ausgezeichnet werden, die den gesamten Ort im Blick haben. Die Gewinner dienen als Vorbild für andere Dörfer in der Region. „Ziel ist es, den Ortskern als Herz des Dorfes wieder mit Leben zu erfüllen“, weist die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf den Wettbewerb des Bundeslandwirtschaftsministerium hin. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2013.
Leerstehende und baufällige Gebäude im Ortskern beeinträchtigen oft das Erscheinungsbild vieler Ortschaften und verstärken die Zersiedelung der Dörfer. Neubau- oder Gewerbegebiete können das Problem nicht lösen. Denn durch Neubauten am Ortsrand gehen oft wertvolle Flächen verloren, während in den Ortskernen nicht nur Grundstücke und Gebäude, sondern oftmals auch das Dorfleben brach liegen. „Innenentwicklung ist eine Daueraufgabe“, betonte Gitta Connemann. Der Schlüssel könne dabei in vielen Maßnahmen liegen – egal ob in der Umnutzung bestehender Gebäude oder im geordneten Rückbau alter Substanz und der zeitgemäßen Gestaltung der so gewonnenen Freiflächen. „Langfristig kann Innenentwicklung nur mit den Bewohnern eines Ortes funktionieren“, sagte die Christdemokratin.
Am Wettbewerb können sich Dörfer mit bis zu 5000 Einwohnern beteiligen. Als „Dorf“ gelten Gemeinden oder Gemeindeteile, die vor 1967 eigenständig waren. Orte mit interkommunalen Strategien, die sich im Verbund bewerben, sollten ebenfalls nicht mehr als 5 000 Einwohner haben. Die Bewerbungen werden in fünf Kategorien nach Ortsgröße und Bevölkerungsentwicklung eingeteilt. In jeder Kategorie wird ein Gewinner ermittelt. Die Kandidaten werden im Herbst 2013 von einer Fachjury besucht. Erst dann fällt die endgültige Entscheidung.
Weitere Informationen zum Wettbewerb sind auch unter der Rufnummer 0551 – 4970923 oder per E-Mail unter claudia.busch@asg-goe.de erhältlich.

19.3.2013: Hilfe zu jeder Zeit

BERLIN. Eine wichtige Hilfe im Kampf gegen Gewalt wurde jetzt ins Leben gerufen. Das neue Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung oder Zwangsprostitution – dort finden Betroffene Hilfen. Beraterinnen stehen den hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Einrichtung vor Ort weiter. Bisher fehlte so ein Angebot. „Das Hilfetelefon schließt diese Lücke“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt mit.
Deutschland hat bereits ein weitreichendes Hilfesystem für Betroffene aufgebaut. In Frauenhäusern und Beratungsstellen werden sie aufgenommen und beraten. „Allerdings finden viele Opfer erst spät den Weg in diese Einrichtungen, weil die Hemmschwelle oft zu groß ist. Manchmal zu spät“, sagte Gitta Connemann. Insbesondere Frauen mit Behinderungen könnten nicht alle bestehenden Einrichtungen nutzen. Nicht überall sind Gebärdendolmetscher vor Ort. Oder bauliche Hürden verhindern den Zugang für Rollstuhlfahrerinnen.
Gewalt gegen Frauen ist keine Ausnahme. „Die Dunkelziffer ist hoch. Denn viele Übergriffe ereignen sich oft innerhalb der Familie. Frauen mit Behinderungen sind doppelt so häufig von sexueller oder körperlicher Gewalt betroffen wie Frauen ohne Behinderungen“, sagte Gitta Connemann. Auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte von Betroffenen können sich an dem Hilfetelefon informieren oder beraten lassen.

Hintergrund:
Der Bundestag hatte am 1. Dezember 2011 einstimmig den Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen. Das bundesweite Hilfetelefon wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln eingerichtet. Dort sind qualifizierte Beraterinnen eingestellt sowie eine Datenbank als Grundlage für die Weitervermittlung zu Beratungsstellen und Frauenhäusern aufgebaut worden.

Weist auf das neue Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ hin: CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.
Weist auf das neue Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ hin: CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann.

15.3.2013: Der Mittelstand muss gestärkt werden

Liebe Freunde,

die Zahlen zeigen, wer vor allem für die gute Wirtschaftslage Deutschlands verantwortlich ist. Nach Schätzungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau hat allein der Mittelstand zwischen 2005 und 2010 rund 1,8 Millionen Erwerbstätige neu eingestellt. Auch für 2013 rechnet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag mit rund 150.000 neuen Arbeitsplätzen gerade im Mittelstand. Der Mittelstand ist darüber hinaus nicht nur Motor der Beschäftigung, sondern auch Motor der Innovation. Wenn das Qualitätssiegel „Made in Germany“ weltweit einen so guten Klang hat, ist das ein Verdienst der kleineren und mittleren Betriebe in unserem Land.

Nach Erhebungen der EU bringt über die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland jedes Jahr eine echte Produkt- oder Prozessinnovation auf den Markt. Im EU-Durchschnitt sind es nur 34 Prozent. Daher ist es nur folgerichtig, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Sitzung in dieser Woche einen Antrag verabschiedet hat, der die Leistungen des Mittelstands würdigt. Der Antrag listet aber auch die jüngsten Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition auf, die zur Stützung der kleineren und mittleren Betriebe beigetragen haben. In dieser Legislaturperiode haben wir uns vor allem darauf konzentriert, dem Mittelstand die notwendigen Fachkräfte zu sichern. Zu den Maßnahmen zählen außerdem zahlreiche Bemühungen zur Qualifizierung der inländischen Arbeitnehmer. Auch der Zuzug ausländischer Fachkräfte wurde erleichtert. Deutschland entwickelt mehr und mehr Anziehungskraft für junge gut ausgebildete Arbeitnehmer aus den südlichen EU-Ländern.

Hier müssen wir weitermachen. Wichtig wäre aber auch, beim Bürokratieabbau voranzukommen. Insofern war es sehr bedauerlich, dass die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen verhindert hat, die vorschreiben, wie lange Dokumente in einem Betrieb nicht vernichtet werden dürfen. Diese Blockade ist bezeichnend für die mittelstandsfeindliche Politik von Rot-Rot-Grün. Das SPD-Wahlprogramm sieht unter anderem eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 49 Prozent vor. Das würde den Mittelstand massiv treffen und seine Investitionsbereitschaft schmälern. Aber auch die Arbeitnehmer hätten das Nachsehen, da sich die Steuertarife zu ihren Lasten verändern würden. Die Bedenken gegen diese Belastungen, die unsere Wirtschaft ins Herz treffen würden, tut die SPD nur als „Unfug“ ab. Der Zukunft unseres Landes schadet Rot-Rot-Grün damit. Wir müssen aber unsere Wettbewerbsfähigkeit erhalten, damit es allen im Land weiterhin gut geht.

Das Verhältnis vom Durchschnittsgehalt in einem Unternehmen zu den Gehältern von Vorständen und Managern hat sich grundlegend geändert. Im Schnitt ist das Gehalt der Vorstände der 30 größten deutschen Unternehmen in den letzten 25 Jahren um 713 Prozent gestiegen. 1997 betrug es das 19-Fache des Durchschnittsgehalts, vor zwei Jahren bereits das 54-Fache. Vor diesen Unwuchten werden wir als größte Bundestagsfraktion die Augen nicht verschließen. Zum Maßhalten hatte die Deutschen bereits Ludwig Erhard, der Vater der sozialen Marktwirtschaft, aufgefordert. Diese Forderung stellt sich in Zeiten der Finanz- und Staatsschuldenkrise neu. Wir müssen Nutzen und Lasten gerecht verteilen. Für Maßlosigkeit und Exzesse lassen Freiheit und soziale Gerechtigkeit keinen Raum. Wir planen deshalb eine Änderung des Aktienrechts. Vorstandsgehälter sollen künftig von den Eigentümern eines börsennotierten Unternehmens, den Aktionären in der Hauptversammlung, beschlossen werden. Anders als bisher sollen sie das letzte Wort haben. Es geht dabei um grundlegende Entscheidungen für das Unternehmen. Und die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass es nicht genügt, wenn Aufsichtsräte hier die Entscheidungshoheit haben. Wenn im kleinen Kreis Unternehmens- und Gewerkschaftsvertreter entscheiden, mangelt es häufig an Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

Denkbar ist, dass die Hauptversammlung künftig auf Vorschlag des paritätisch besetzten Aufsichtsrats ein Letztentscheidungsrecht über die Managervergütung erhält. Diese unternehmerische Entscheidung schafft Transparenz, stärkt aber auch die Wirtschaftlichkeit und dient dem sozialen Frieden im Unternehmen. Eine Deckelung von Gehältern wollen wir mit Blick auf die Vertragsfreiheit und die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft jedoch nicht. Sehr erfreulich ist, dass auch die Europäische Union Regelungen zu mehr Transparenz von Managergehältern und einer Stärkung der Eigentümer in diesem Bereich plant. Deutschland wird dieses Thema mit einer baldigen nationalen Regelung voranbringen und so auch hier eine Vorreiterrolle einnehmen – ähnlich wie wir es beim Verbot von Leerverkäufen oder jüngst beim Hochfrequenzhandel getan haben.

Der argentinische Jesuitenpater Jorge Mario Bergoglio ist neuer Papst. Der vom Konklave zum Nachfolger von Benedikt XVI. gewählte Papst Franziskus wird am kommenden Dienstag feierlich in sein Amt eingeführt. Ich wünsche Papst Franziskus für seine Aufgabe viel Erfolg und Gottes Segen.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 15. März 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Regierungserklärung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler „Eine starke Energieinfrastruktur für Deutschland“. Die Regierungserklärung erläuterte unseren Weg hin zu einer bezahlbaren und sicheren Energie in ganz Deutschland.
Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze. Der Entwurf des Gesetzes, den wir in erster Lesung beraten haben, sieht vielfältige Maßnahmen vor, die bedarfsgerecht zum raschen Ausbau der Energienetze beitragen werden.
Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes. Aufbauend auf die Ergebnisse einer Forschungsstudie legten wir in erster Lesung einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Leistungen an Conterganopfer im Umfang von 120 Millionen Euro vor. Contergan-Oper sollen erheblich höhere Renten erhalten. Der Bundestag debattierte am Donnertag in erster Lesung einen Gesetzentwurf, demzufol¬ge die nach dem Schweregrad der Behinderung gestaffelten Monatsrenten von derzeit höchstens 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro angehoben werden. Damit können Contergan-Geschädigte einen Großteil ihrer zusätzlichen Bedürfnisse – etwa der behindertengerechte Umbau eines Pkw oder Hilfe im Alltag – ohne aufwändige Einzelfallprüfung decken. Für die Anhebung der Renten stellt der Bund 90 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem werden den Betroffenen für ganz spezifische Bedürfnisse Bundesmittel in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro jährlich in einem Fonds bereitgestellt: Auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen werden Rehabilitationsleistungen, Heil- und Hilfsmittel sowie zahnärztliche und kieferchirurgische Behandlungen bezahlt, soweit diese nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden. Die Leistungen werden von der Conterganstiftung ausgezahlt – nach Richtlinien, die das Bundesfamilienministerium erlässt. Diese Verbesserungen sind erforderlich, da die Folge- und Spätschäden bei contergangeschädigten Menschen beträchtlich sind. Die Verluste von Fähigkeiten und Fertigkeiten haben sich in den letzten Jahren stark beschleunigt. Eine Ende vergangenen Jahres vorgelegte Studie über Probleme und Versorgungsdefizite von contergangeschädigten Menschen zeigt auf, dass der körperliche Allgemeinzustand eines etwa 50-jährigen Betroffenen dem eines 70- bis 80-Jährigen in der Gesamtbevölkerung entspricht. Aufgrund ihrer vielfältigen Behinderungen leiden Contergan-Opfer unter schweren körperlichen Abnutzungserscheinungen.
Finanzstabilität sichern: Regulierung systemrelevanter Finanzinstitute und des internationalen Schattenbanksystems. Mit dem Beschluss dieses Koalitionsantrags fordern wir die Bundesregierung auf, sich bei der Europäischen Union und den G20 weiterhin intensiv für die internationale Regulierung systemischer Risiken einzusetzen. Mit unseren nationalen Regelungen wie dem Restrukturierungsgesetz von 2011 oder dem aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Risikoabschirmung gehen wir voran, um die internationalen Verhandlungen aktiv und konstruktiv mitzugestalten.
Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen. Wir haben das sogenannte Trennbankengesetz als weiteres zentrales Projekt der Finanzmarktregulierung in erster Lesung eingebracht. Banken müssen künftig Pläne aufstellen, wie sie sich im Falle einer finanziellen Schieflage sanieren oder gar abwickeln können. Dieses sogenannte Bankentestament sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Außerdem soll eine besondere Einheit in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingerichtet werden, die für systemrelevante Banken Abwicklungspläne erstellen kann. Daneben enthält der Gesetzentwurf Regelungen für eine verbesserte Abschirmung von Risiken aus spekulativen Geschäften vom Kundengeschäft. Der Gesetzentwurf folgt dabei weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen der europäischen Liikanen-Gruppe. Er setzt auch die Vereinbarung mit Frankreich um, in Europa beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voranzugehen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus strafrechtliche Vorschriften vor. Bei groben Pflichtverletzungen, die zur Schieflage einer Bank oder Versicherung führen können, drohen Bankvorständen künftig auch Haftstrafen. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte. Deutschland nimmt damit erneut eine Vorreiterrolle in Europa ein. Beschlossen wurde im Rahmen der Debatte auch ein Antrag zur Regulierung des Schattenbankensystems. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, die internationalen Aktivitäten zur Regulierung des Schattenbankensystems weiter voranzutreiben und sich für verbindliche Standards einzusetzen. Damit machen die Koalitionsfraktionen deutlich, dass diese Risiken nicht unterschätzt werden dürfen.
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs. Wir haben mit einer Entscheidung in zweiter und dritter Lesung erheblich zur Verbesserung der Opferrechte beigetragen. Opfer von Missbrauch und Gewalt werden künftig im Strafverfahren noch besser vor Belastungen geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz. Es greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ auf. Im Wesentlichen geht es darum, die Mitwirkung der oft traumatisierten Missbrauchsopfer am Strafverfahren so schonend wie möglich zu gestalten. So werden den Opfern künftig mehrfache Vernehmungen erspart. Dafür kann die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren stärker eingesetzt werden. Wenn ein bei der Tat minderjähriges Opfer trotzdem in der Hauptverhandlung aussagen muss, müssen die Gerichte grundsätzlich immer die Öffentlichkeit ausschließen. Damit sich die Betroffenen besser über diese und andere Rechte informieren können, sollen sie außerdem häufiger Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung und Unterstützung haben. Neben vielen anderen Neuerungen wird zudem der Beginn der Verjährung von Sexualstraftaten vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Opfers verschoben – aus Sicht der Union ein Schritt in die richtige Richtung. Doch hätte sie sich eine deutlichere Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährung gewünscht. Denn zahlreiche Opfer von sexueller Gewalt sind psychisch stark belastet. Sie können oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen und damit auch gegen den Täter vorgehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird deshalb von bisher drei auf jetzt dreißig Jahre verlängert. Damit verschafft das Gesetz gerade minderjährigen Opfern die Zeit, die sie brauchen, um vor den Zivilgerichten die Anerkennung des erlittenen Unrechts
Unterstützung für die Opfer von Halabja fortsetzen. Zum 25. Mal jährt sich der Giftgasangriff auf Befehl des irakischen Diktators Saddam Hussein auf die nordirakische Stadt Halabja, bei dem am 16. März 1988 bis zu 5.000 Menschen ums Leben kamen. Dieses schreckliche Verbrechen nahmen wir zum Anlass, die Bundesregierung aufzufordern, weiterhin Hilfe für die Betroffenen und ihre Hinterbliebenen zu leisten. Zudem unterstützen wir die Bundesregierung bei ihrem Einsatz für die weltweite Ächtung von Chemiewaffen.
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legten ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. Der Bund regelt solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Hier: Änderung der Verhaltensregeln. Wir ändern die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, um Angaben zu den Nebeneinkünften der Abgeordneten besser nachvollziehbar zu gestalten. Diese Angaben sollen nun in zehn Stufen Einkünfte von 1.000 bis über 250.000 Euro ausweisen. Die neue Regelung tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft.
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Wir schafften in erster Lesung grundsätzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Energieeinsparungsverordnung und setzen neue Energiestandards für Neubauten.
Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren. Wir sorgen für einen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder. Zukünftig wird der Anwendungsbereich für Hochfrequenzanlagen wie etwa Mobilfunkanlagen auch auf öffentliche und privat betriebene Funkanlagen ausgedehnt. Für Niederfrequenzanlagen wie Hochspannungsleitungen enthält die Verordnung ein Grenzwert- und Vorsorgekonzept. Wir sorgen mit den nun eingeführten klaren Regeln auch und gerade mit Blick auf den bevorstehenden Ausbau der Hoch- und Höchstspannungsleitungen für einen vorsorgenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze. Mit den in erster Lesung vorgelegten Änderungen stoßen wir die Reform des Verkehrszentralregisters an und gestalten dieses einfacher, transparenter und verhältnismäßiger. Wir tragen unter anderem Sorge dafür, dass Eintragungen auf verkehrssicherheitsrelevante Verstöße beschränkt werden. Mit einem neuen Bewertungssystem und den neuen, dem Stand des Wissens entsprechenden Fahreignungsseminaren verbessern wir die Verkehrssicherheit.
Daten und Fakten
Interesse an Stasi-Akten auch 2012 ungebrochen. Insgesamt 88.231 Anträge auf persönliche Akteneinsicht gingen im Jahr 2012 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) ein. Im Vergleich zum Jahr 2011 (80.611 Anträge) zeigt diese Zahl das gestiegene Interesse an einem Zugang zu den Unterlagen einer Geheimpolizei. Im Bereich der Akteneinsicht für Forschung und Medien wurden 1.430 Anträge gestellt. Seit 1992 wurden somit 2.918.325 Anträge auf persönliche Einsicht und 27.730 Anträge auf Akteneinsicht für Forschung und Medien gestellt. (Quelle: BStU)
Deutschland erfüllt Klimaschutzziele. Obwohl 2011 acht Atomkraftwerke vom Netz gingen, sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland im gleichen Jahr gesunken. Gegenüber dem Vorjahr 2010 nahmen die Emissionen um 2,9% ab. Dies entspricht 27 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten. Der Nationale Inventarbericht des Umweltbundesamtes weist aus, dass die größten Minderungen bei den Feuerungsanlagen zur Raumwärmeerzeugung erfolgten, wobei vor allem die Emissionen der privaten Haushalte sanken. Zwar verflacht der Minderungstrend in den letzten Jahren – für 2012 wird im Vergleich zum Vorjahr nach vorläufigen Berechnungen wieder ein leichter Anstieg der Treibhausgasemissionen prognostiziert – dennoch konnten die Emissionen gegenüber 1990 um fast 27% gemindert werden. Damit hat Deutschland sein Klimaschutzziel mehr als erfüllt: Mit der Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls hatte Deutschland sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 um 21% unter das Niveau von 1990 zu senken. (Quelle: Umweltbundesamt)
Akademisches Austauschprogramm ERASMUS schreibt Rekordzahlen. Mehr als 33.000 Studierende aus Deutschland haben im Hochschuljahr 2011/2012 mit dem ERASMUS-Programm der Europäischen Union einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum im europäischen Ausland absolviert. Dies entspricht einem Anstieg von über 3.000 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr 2011. Zudem beteiligten sich fast 4.000 deutsche Wissenschaftler sowie Hochschulangehörige im letzten Jahr an dem akademischen Austauschprogramm der Europäischen Union. Umgekehrt kamen im gleichen Jahr über 30.000 Personen von ausländischen Partnereinrichtungen mit ERASMUS an deutsche Hochschulen. Von dieser Internationalisierung der Universitäten profitieren auch die Studierenden, denen aus verschiedenen Gründen keine Auslandserfahrung möglich ist. (Quelle: Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD))
130315 Bundestag-Aktuell 05-13

15.3.2013: Das ist eine gute Lösung

BORKUM. Künftig können Menschen mit schweren Elektro-Rollstühlen, mit Rollatoren oder Eltern mit großen Kinderwagen wieder problemlos die Sparkasse auf Borkum erreichen. Das Geldinstitut hat dafür einen neuen Klingelknopf am Seiteneingang am Georg-Schütte-Platz angebracht. Von dort aus können Betroffene die Filiale ebenerdig betreten. In der Vergangenheit hatten immer wieder wild abgestellte Fahrräder den Zugang zur festen Rampe an der Franz-Habich-Straße versperrt. Ein Insulaner hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf das Problem angesprochen. „Zu Recht. Denn es kann nicht sein, dass gerade Behinderte ausgeschlossen werden. Barrierefreiheit muss mehr als ein Schlagwort sein.“ Die Christdemokratin holte deshalb die Stadtverwaltung und die Sparkasse LeerWittmund mit Erfolg an einen Tisch.
„Wir konnten das Problem gemeinsam aus der Welt schaffen“, berichtet Gitta Connemann. Zufrieden ist auch Bürgermeister Georg Lübben. „Wir freuen uns, dass die Sparkasse auf Initiative von Gitta Connemann einen Eingang für extra breite Rollstühle geschaffen hat“.
„Viele Urlauber stellen vor unserer Sparkasse in der Franz-Habich-Straße ihre Räder ab“, weiß der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse LeerWittmund, Heinz Feldmann aus der Vergangenheit. „Hierdurch ist dann der Rampenzugang oftmals versperrt und der Zugang zur Sparkasse speziell für Rollstuhlfahrer erschwert – oder über die Rampe nicht mehr möglich“, bedauerte er. Deshalb hat die Sparkasse mit einem neuen Zugang auf die Situation reagiert. Zusätzlich wird das Geldinstitut Blumenkübel spenden. Diese sollen vor der Rampe an der Franz-Habich-Straße zwischen den Sitzgelegenheiten aufgestellt werden und somit auch das „Wildparken“ von Fahrrädern verhindern. Damit dieser Eingang künftig nicht wieder von Fahrrädern versperrt wird, soll an dieser Stelle von der Stadt eine gut sichtbare Markierung auf der Straße aufgetragen werden, so Bürgermeister Georg Lübben. Zudem plant die Stadtverwaltung künftig Kontrollen durchzuführen.
Vorstandsvorsitzender Heinz Feldmann bedankte sich auch für die Unterstützung der Stadtverwaltung, zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten am Park in der Bahnhofstraße zu schaffen. Dies würde auch zu einer Entschärfung der Verkehrssituation beitragen. „Die geplante zusätzliche Stellfläche am Park liegt äußerst zentral und ist für alle eine sehr gute Lösung“.

Machten sich vor Ort ein Bild von der Situation (v.l.): Carsten Düpree (Zweigstellenleiter der Sparkasse Borkum), Heinz Feldmann (Vorstandsvorsitzender Sparkasse LeerWittmund), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Georg Lübben (Bürgermeister) und Gerhard Begemann (Ratsherr).
Machten sich vor Ort ein Bild von der Situation (v.l.): Carsten Düpree (Zweigstellenleiter der Sparkasse Borkum), Heinz Feldmann (Vorstandsvorsitzender Sparkasse LeerWittmund), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Georg Lübben (Bürgermeister) und Gerhard Begemann (Ratsherr).

14.3.2013: Nach israelischem Vorbild

BERLIN. Das gab es noch bei keiner Bundestagswahl: Zum Wahlsonntag am 22. September 2013 wird eine neue „App“ für Smartphones angeboten. Dort wird Bürgerinnen und Bürgern rund um die Wahlnacht ein informatives und aktuelles mobiles Internetangebot zur Verfügung gestellt. Vorbild für den neuen Service in Deutschland ist eine so genannte „Election Day App“ aus Israel. „Damit müssen die Wählerinnen und Wähler nichts mehr verpassen“. Auf dieses Angebot wies die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt hin. Der Bundeswahlleiter bereitet zurzeit die inhaltliche Umsetzung der „App“ vor.

Freut sich auf die neue "App" zur Bundestagswahl: Gitta Connemann.
Freut sich auf die neue „App“ zur Bundestagswahl: Gitta Connemann.

9.3.2013: „Land der Entdeckungen 2013“ erreicht Abgeordnete

BERLIN. Post aus Ostfriesland gab es jetzt für alle 620 Abgeordnete des Deutschen Bundestages: die druckfrische Kulturbroschüre der Ostfriesischen Landschaft zur Veranstaltungsreihe „Land der Entdeckungen 2013“.
Die Initiative hatte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann übernommen. In der Broschüre wird dargestellt, was 105 Partner an 55 Standorten kulturell veranstalten werden. Der Themenschwerpunkt liegt dabei auf den Gebieten der Geschichte und der Archäologie. So soll den Besuchern beispielsweise die landschaftlichen Besonderheiten rund um das Moor und das Meer näher gebracht werden.
„‘Fische an Land – Filzkunst in Ostfriesland entdecken‘, ‘Konzert zum Tee‘ oder ‘Das Land der Friesen – Geschichte des Küstenraums auf historischen Landkarten entdeckt‘. Es gibt unterschiedlichste Angebote. Ostfriesland hat viel zu bieten und ist immer eine Reise wert“, so Connemann in ihrem Schreiben an die Kolleginnen und Kollegen.
Connemann: „Kommen Sie vorbei! Sie sind herzlich eingeladen.“

Wirbt für die Veranstaltungsreihe „Land der Entdeckungen 2013“: Gitta Connemann
Wirbt für die Veranstaltungsreihe „Land der Entdeckungen 2013“: Gitta Connemann

8.3.2013: Gute Chancen für Lehrlinge

JHERINGSFEHN. Für ihn ist es sein Traumberuf: Lucas Janßen absolviert beim Zweiradfachgeschäft Erlenborn ein zweiwöchiges Praktikum. Der 14-Jährige möchte nach seinem Schulabschluss unbedingt eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker (Schwerpunkt „Fahrradtechnik“) machen. Seine Chancen dafür stehen gut. Denn durch den Boom bei den so genannten „Pedelecs“ herrscht in der Region seit rund zwei Jahren ein Fachkräftemangel. Davon berichtete Theodor Erlenborn, Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung für Ostfriesland, nun der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Vertretern des CDU-Gemeindeverbandes Moormerland.
Besonders im Bereich der Elektrofahrräder hat es in den letzten Jahren einen großen Aufwind gegeben. Davon hat auch das Familienunternehmen aus Jheringsfehn profitiert. „Durch die Pedelecs hat das Radfahren eine Wiedergeburt erlebt“, berichtet Theodor Erlenborn. Insgesamt beschäftigt er mit seiner Frau Rositta fünf Mitarbeiter. Dazu kommen jährlich mehrere Praktikanten wie Lucas Janßen. „Mir macht die Arbeit richtig Spaß“, schwärmt dieser.
Davon konnte sich auch Gitta Connemann in der Werkstatt des Betriebes überzeugen. Die CDU-Politikerin hat bereits selbst ein „Pedelec“ ausprobiert. „Elektrofahrräder sind eine großartige Alternative zum Auto. Sie sind günstig und klimaschonend. Und Radfahrer mit gesundheitlichen Problemen bekommen wieder eine Chance, sich aufs Rad zu setzen.“
Dabei gibt es Elektroräder schon seit vielen Jahren, berichtet Theodor Erlenborn. Bereits 1986 hatte er ein Modell auf der hiesigen Gewerbeschau präsentiert. Damals lag die Reichweite allerdings nur bei 20 Kilometern. Das hat sich deutlich geändert – die Reichweite liegt heute bei bis zu 200 Kilometern.
Davon könnte auch der Fahrradtourismus in Ostfriesland weiter profitieren. Inzwischen gibt es an vielen Orten Ladestationen für die Räder. „Ostfriesland ist ein Paradies für Radfahrer und Radfahrerinnen“, sagt Gitta Connemann. Seit gut einem Jahr gibt es auch ein Radrouten-Netzwerk in Moormerland – und das auf einer Strecke von insgesamt 500 Kilometern. Das Knotenpunktsystem hat sich bereits in den Niederlanden und Belgien bewährt. Neben einheimischen Radfahrern nutzen auch immer mehr Touristen dieses Angebot. „Radfahren liegt voll im Trend“, sind sich Gitta Connemann und Theodor Erlenborn einig.

Im Gespräch: Theodor Erlenborn und Gitta Connemann
Im Gespräch: Theodor Erlenborn und Gitta Connemann

5.3.2013: „Au-Pair-Beschäftigung wird attraktiver“

BERLIN. Das Bundeskabinett hat jetzt eine Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts verabschiedet, die auch Auswirkungen auf das Au-Pair-Recht hat. „Mit der Verordnung wird die Au-Pair-Beschäftigung attraktiver gestaltet“, berichtet die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Denn die Höchstaltersgrenze für Au-Pairs wird von 25 auf 27 Jahre angehoben. Die neue Altersgrenze bewegt sich im Rahmen des Europäischen Übereinkommens über die Au-Pair-Beschäftigung, wonach Au-Pair-Beschäftigte nicht älter als 30 Jahre sein dürfen.
Neu sei laut Connemann auch, dass die deutsche Sprache nicht mehr wie bisher als Muttersprache gesprochen werden muss. Es sei künftig lediglich erforderlich, dass Deutsch als Familiensprache gesprochen wird.
Es wird auch klargestellt, dass die Zustimmung ohne Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird. Die Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

4.3.2013: Risiken des Finanzhandels mindern

Liebe Freunde,

die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 darf sich nicht wiederholen. Deren Folgen sind immer noch spürbar, auch wenn sich Deutschland längst vom Einbruch des Wachs¬tums erholt hat. So sinnvoll die Ausgaben für die Konjunkturprogram¬me auch waren, diese haben natürlich das Staatsdefizit erhöht. Die Finanzkrise war auch der Keim für die Euro-Staatsschuldenkrise, die uns bis heute beinahe täglich beschäftigt.

In dieser Woche hat nun der Bundestag ein weiteres wichtiges Gesetz verabschiedet, das die Risiken des Finanzhandels beschränken wird. Konkret geht es um die Regulierung des Hochfrequenzhandels. Schon längst wird an den Börsen der Handel zu einem Großteil nicht mehr von Maklern, sondern über Computer abgewickelt. „Sie kaufen und verkaufen in Millisekunden, handeln selbstständig nach den Algorithmen, mit denen man sie gefüttert hat. Ein Mensch kommt da nicht mehr mit“, hieß es dazu kürzlich in einer Wirtschaftzeitung.

Diese Art des Handels hat in der Vergangenheit zum Teil heftige Kursschwankungen hervorgerufen, die sich leicht zu größeren Krisen hätten ausweiten können. Mit dem Ge¬setz werden nun einige Vorkehrungen getroffen, die diesem Handel in Zukunft erstmals so etwas wie Leitplanken geben sollen. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnah¬men, mit der die christlich-liberale Koalition Konsequen¬zen aus der Finanzmarktkrise zieht. So haben wir unter anderem bereits ein Verbot der Leerverkäufe, eine Stärkung der Finanzaufsicht und die Einführung einer Bankenabga¬be durchgesetzt. Ich weiß, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hier weitere Regulierungen vorantreibt. Ihre Durchschlagkraft hängt aber immer davon ab, dass möglichst viele Partner in Europa und in der Welt mitziehen. Die Regulierung der Finanzmärkte muss weitergehen.

In der vergangenen Woche hatten wir in Europa zwei wichtige Wahlen. Auf Zypern gab es einen Machtwechsel. Der konservative Politiker Nikos Anastasiades wird neuer Präsi¬dent. Diese Entscheidung bietet der Troika aus EU-Kom¬mission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internatio¬nalem Währungsfonds (IWF) nun die Chance, vernünftige Gespräche über die von Nikosia beantragten Mittel beim europäischen Rettungsfonds zu führen. An unseren Forderungen hat sich nichts geändert. Zypern muss vor allem energisch gegen die Geldwäsche vorgehen.

Schwieriger ist nach der Wahl die Lage in Italien, wo sich noch keine handlungsfähige Regierung abzeichnet. Aus eigenem Interesse sollte aber Italien auf seinem Reformkurs bleiben. Dank der Anstrengungen der alten Regierung von Mario Monti hat das Land seine Lage stabilisiert. Das sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre
Gitta Connemann

Berlin, den 01. März 2013

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel. In dieser Woche haben wir in zweiter und dritter Lesung weitere Regulierungen für einen gefährlichen Bereich des Finanzmarktes beschlossen. Der Hochfrequenzhandel erfolgt über computergesteuerte Handelsprogramme, die in Sekundenbruchteilen Kauf- und Verkaufssignale auslösen. Wir führen strenge Anforderungen für die Nutzung dieses Instruments ein, regeln und minimieren dadurch besondere Risiken wie Systemüberlastungen und Überreaktionen bei Kursentwicklungen und schließen Lücken in der Aufsicht der Hochfrequenzhändler. Ein weiteres Mal ist Deutschland europäischer Vorreiter in der Finanzmarktregulierung.
Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In dieser Woche beschlossen wir die Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In der Debatte zur zweiten und dritten Lesung haben wir die Einzelheiten der von vielen erwarteten Regelung dargelegt.
Entgeltgleichheit für Frauen und Männer verwirklichen – Familienfreundliche Unternehmen als Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP haben als ursachengerechte Strategie zur Verminderung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgeschlagen.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali sowie der Beschlüsse 2013/34/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 17. Januar 2013 und vom 18. Februar 2013 in Verbindung mit den Resolutionen 2071 (2012) und 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Wir stimmten der Entsendung von bis zu 180 Bundeswehrangehörigen zur EU-geführten Ausbildungsmission für die malischen Streitkräfte zu.
Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Im Rahmen der internationalen Unterstützungsmission für die malischen Streitkräfte stimmten wir auch einer Beteiligung der Bundeswehr im Logistikbereich zu.
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Die LINKE muss ihren Vertreter im Parlamentarischen Kontrollgremium nach dem Austritt ihres Abgeordneten Wolfgang Neskovic ersetzen und schlug dem Plenum zur Wahl den Abgeordneten Steffen Bockhahn vor.
Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Wir beschlossen die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz beschleunigt das Verfahren, was angesichts des schlechten Zustands des Bergwerks geboten ist. Geregelt werden auch Kriterien zum Abbruch der Rückholung, wenn Grundsätze des Strahlenschutzes nicht eingehalten werden können oder die bergtechnische Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Im maroden Atommülllager Asse lie¬gen rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Weil das Grubengebäude instabil ist und Wasser in die Kammern zu dringen droht, soll die Schachtanlage in Nie¬dersachsen so bald wie möglich geschlossen werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag fraktions¬übergreifend ein Gesetz, wonach die Abfälle, die zwischen 1967 und 1978 in der Asse eingelagert worden waren, beschleunigt zurückgeholt werden sollen. Die Sicherheit der Bergleute und der Bevölkerung vor Ort wird je¬derzeit gewährleistet.
Mit dem Gesetz wird die Rückholung der Abfälle aus dem ehemaligen Salzbergwerk im Landkreis Wolfen¬büttel zur Vorzugsoption gegenüber anderen Optionen wie Verfüllung und Umlagerung. Das Gesetz sieht dafür Verfahrensregeln und bürokratische Erleichterungen vor. Unter anderem soll für die Rückholung kein Planfest¬stellungsverfahren nötig sein. Im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben sollen Ausnahmen von Strahlenschutzvorschriften möglich sein, soweit der Strahlenschutz generell gewährleistet ist. Für mögliche Störfälle wird Vorsorge getroffen, so dass Men¬schen und Umwelt keinerlei schädlicher Strahlung ausgesetzt werden.
Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Neben verwaltungstechnischen Notwendigkeiten ist ein Schwerpunkt dieses Gesetzes die Einführung einer Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im Rahmen der sogenannten Dienstwagenbesteuerung, mit der wir Elektromobilität stärker fördern. Hierfür schafften wir in zweiter und dritter Lesung die Grundlage.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Die in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Novelle dient der Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Eingeführt wird etwa die einzelbetriebliche Erfassung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika über eine Datenbank. Der daraus ermittelte durchschnittliche Therapieindex wird Überschreitungen erkennen lassen und so zur Reduzierung des Einsatzes insgesamt beitragen. Umwidmungen von Antibiotika, die für die Humanmedizin wichtig sind, werden eingeschränkt.
Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG). Wir beschlossen in zweiter und dritter Lesung eine Neustrukturierung des Tierseuchenrechts, wodurch eine bessere EU-weite Abstimmung in der Tierseuchenbekämpfung erreicht wird. Angesichts des stetig zunehmenden inner- und außergemeinschaftlichen Handels mit Tieren und Tierprodukten ist dies ein sinnvoller und notwendiger Schritt.
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Die umfassend überarbeitete Ausbildungsordnung steht in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung an. Es handelt sich um eine grundlegende Reform: So wird die Ausbildungsdauer von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Ausbildungsgang soll den Auszubildenden darüber hinaus bei der Abschätzung kritischer Einsatzsituationen und der Entscheidung unterstützen, in welchen Situationen ein Eingreifen auf der Grundlage der sog. Notfallkompetenz gerechtfertigt ist. Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des Unterrichts wird den Schulen übertragen. Auszubildende erhalten zukünftig erstmalig eine Ausbildungsvergütung.
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes. Nachdem die gesetzliche Verpflichtung zur Ableistung des Grundwehrdienstes mit Datum vom 30. Juni 2011 ausgesetzt wurde, fehlt eine einheitliche Rechtsgrundlage für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften. Wir haben daher in zweiter und dritter Lesung die bisher im Wehrpflichtgesetz enthaltenen Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst inhaltsgleich in das Soldatengesetz übernommen und schafften so ein einheitliches Dienstrecht für unsere Soldaten.
Gesetz zur Vereinheitlichung und Beschleunigung von Planfeststellungsverfahren. Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, führt bisher über verschiedene Fachgesetze verteilte Sonderregelungen zur Verfahrensbeschleunigung im Sinne der Rechtsvereinheitlichung zusammen. Daneben wird unter andere das neue Instrument der „frühen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingeführt. Es soll dazu beitragen, Großvorhaben besser vorzubereiten und Konflikte frühzeitig zu bereinigen oder zu vermeiden. Das Instrument greift bereits vor dem eigentlichen Verwaltungsvorhaben und steht einem möglichst großen Personenkreis offen, um einen Dialog zu ermöglichen. Mit den geplanten Regelungen sollen Großvorhaben zugleich zügiger und mit größerer Akzeptanz der Bevölkerung umgesetzt werden können. Das Gesetz erlaubt den Vorhabenträgern die Entscheidung für eine frühzeitige Einholung der Bürgermeinung ohne sie dazu zu verpflichten.
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes. Wir legten ein Gesetz zur Entscheidung in zweiter und dritter Lesung vor, das das bisher nicht einheitliche Gebührenrecht des Bundes in einer umfassenden Strukturreform bereinigt, vereinheitlicht und modernisiert. Schwerpunkte der Reform sind die Zusammenfassung der allgemeinen Regelungen im neuen Bundesgebührengesetz sowie eine Gebührenbemessung am Kostendeckungsprinzip. So wird die Gebührenkalkulation auf eine sichere Grundlage gestellt. Der Bund regelt schließlich nur solche Aspekte, bei denen ein Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Handhabe besteht – alle anderen öffentlichen Leistungen der Länder sind durch Landesrecht zu regeln.
Drittes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften. Das in zweiter und dritter Lesung verabschiedete Gesetz regelt in Umsetzung des Dioxin-Aktionsplans des BMELV eine Versicherungspflicht für Futtermittelunternehmen. Vorgesehen ist, dass sich von verunreinigten Futtermitteln geschädigten Kunden direkt an die Haftpflichtversicherer der Futtermittelhersteller wenden können. Weiterhin sieht das Gesetz Verpflichtungen zur Zusammenarbeit von und zum Informationsaustausch zwischen Bundes- und Länderbehörden im Fall von Lebensmittelkrisen vor.
Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung entschieden wir über die Vereinfachung und Beschleunigung der Beantragung von Unterhaltsleistungen. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. Gleichzeitig wird die Regelung eingeführt, dass die zuständige Stelle dem alleinerziehenden Elternteil relevante Informationen über den Unterhaltsschuldner zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche weitergeben muss.
Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften. Wir regelten in zweiter und dritter Lesung die Umstände, unter denen ein Jagdrevierinhaber einen Antrag zur Herausnahme seines Grundstückes aus der revierübergreifenden Bejagung stellen kann. Eine genaue Darlegung seiner ethischen Skrupel ist dazu unumgänglich. Wir stellen so sicher, dass die Bejagung als elementarer Bestandteil der Hege und damit des Natur- und Artenschutzes in der Regel weiterhin revierübergreifend erfolgen kann.
Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (hier: Änderung der Geheimschutzordnung). Durch eine Änderung der Geschäftsordnung stellten wir in Reaktion auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sicher, dass die parlamentarische Arbeit und die berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Bundes abgewogen werden. Bei der Beantwortung von Anfragen wird die Bundesregierung künftig die Gründe für die Geheimhaltung von Informationen darlegen. Verschlusssachen werden weiterhin bei entsprechender Berechtigung in der Geheimregistratur eingesehen werden können. Verschlusssachen können davon abweichend von Mitgliedern von Untersuchungsausschüssen sowie von regelmäßig geheim tagenden Gremien zur Einsichtnahme in den Büroräumen ausgegeben werden, sofern diese mit VS-Verwahrgelassen ausgestattet sind.
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren. Der in erster Lesung vorgelegte Entwurf sieht eine Regelung zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Zuleitung relevanter Texte an den Verbraucher durch das Notariat beim Immobilienerwerb vor.
Gesetz zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Wir legten einen Entwurf zu einer wirkungsgleichen Übertragung der bestehenden Regelungen für Tarifbeschäftigte auf den Beamtenbereich in erster Lesung vor.
Siebentes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Gegenstand der in erster Lesung vorgelegten Novelle mit der ausnahmeweise begrenzten Laufzeit von zweieinhalb Jahren ist insbesondere die Förderung der Barrierefreiheit von Filmen und Kinosälen. Weiterhin aufgegriffen sind Anstrengungen zur Digitalisierung des filmischen Erbes sowie eine stärkere Förderung des Kinderfilms, der nach Originalstoffen gedreht wird.

Daten und Fakten

Anzahl der Wohngeld-Haushalte sinkt um 10%. Rund 770.000 Haushalte in Deutschland bezogen am Jahresende 2011 Wohngeld. Das waren 1,9% der privaten Haushalte. Im Jahr 2010 bezogen noch 2,1% der Haushalte Wohngeld. Dabei wurde das Wohngeld nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes in den neuen Ländern (ohne Berlin) 2011 fast doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet. 1,3% aller ostdeutschen und 1,7% aller westdeutschen Privathaushalte bezogen am Jahresende 2011 diesen öffentlichen Zuschuss. Die Zahlen über die Wohngeldbezüge im Jahr 2011 zeigen zudem, dass Einpersonenhaushalte am häufigsten Wohngeld empfingen: 56% aller Empfängerhaushalte waren Einpersonenhaushalte, 13% Zweipersonenhaushalte und 8% Dreipersonenhaushalte. 23% der Empfängerhaushalte machten Haushalte mit vier oder mehr Personen aus. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag 2011 bei 114 Euro im Monat.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Sozialer Aufstieg durch Arbeit und Bildung vermeidet Armut. Im März wird das Kabinett den 4. Armuts- und Reichtumsbericht beschließen. Die zur Vorbereitung herangezogenen Daten zeigen schon jetzt: Deutschland ist bei der Armutsbekämpfung gut vorangekommen. Der größte Erfolg im Kampf gegen die Armut entsteht dadurch, dass Ar¬beits¬plätze geschaffen werden, auf die Arbeitslose vermittelt werden: Die Arbeits¬losigkeit konnte auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesenkt werden. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen hat seit 2007 um über 40% abge¬nommen (von 1,73 Millionen auf 1,03 Millionen in 2011). Chancen für Erwachsene auf Arbeit zu schaffen, heißt zugleich Chancen für die Kinder auf Bildung und sozialen Aufstieg zu schaffen: Dies lässt sich daran ermessen, dass die Zahl der bedürftigen Kinder unter 15 Jahren, die Unter¬stützung durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende benötigen, rückläufig ist: 2001 waren es 236.000 Kin¬der weniger als im Jahr 2007. Bildung ist der Schlüssel für Beschäftigung und existenzsichernde Löhne: Auch hier gibt es Fortschritte: So stieg der Anteil von Schülern mit Haupt¬schulabschluss von 92,3% (2007) auf 93,5% (2010). Die Arbeitslosigkeit Jugendlicher hat sich halbiert. Deutschland hat dank des dualen Ausbildungs¬systems die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in der Europäischen Union. Im August 2012 betrug sie hierzulande rund 6,1%, während sie in einigen europäischen Ländern um 50% beträgt. Außerdem positiv: Die materielle Absicherung im Alter zeigt eine stabile Ent¬wicklung: Seit 2007 haben deutlich über 97% der über 65-jährigen existenz¬sichernde Alterseinkünfte. Die Ungleichheit der Einkommen nimmt seit dem Jahr 2005 ab. Die aktuellen Tariflohnsteigerungen setzen diesen Trend fort. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Statistisches Amt der Europäischen Union, Bertelsmann-Stiftung, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)

Deutlich mehr Bildungsaufsteiger als -absteiger in Deutschland. Deutschland zählt deutlich mehr Bildungsaufsteiger als Bildungsabsteiger, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt. Die Studie basiert auf den Daten des Nationalen Bildungspanels (National Educational Panel Study/NEPS), die Studie fokussiert sich dabei aber auf die 35- bis 44-Jährigen, da diese die jüngste Gruppe bilden, in der die meisten den Bildungsweg abgeschlossen haben. Rund ein Drittel der Befragten dieser Altersklasse besitzt laut der IW-Studie einen höheren Bildungsabschluss als ihr Vater, während knapp ein Fünftel einen niedrigeren Bildungsabschluss besitzt. Vergleicht man den Abschluss der Befragten mit dem ihrer Mütter, so sind vier von zehn der 35- bis 44-Jährigen Bildungsaufsteiger und nur jeder elfte ein Absteiger. Weiterhin sehen die IW-Forscher Aufwärtsmobilität durch die Tatsache erwiesen, dass der Anteil der Gymnasiasten, deren Vater über keinen beruflichen Abschluss verfügt, allein zwischen 2000 und 2009 von 17% auf 22% gestiegen ist. Vor allem das soziale Umfeld ist für den Bildungsaufstieg junger Menschen wichtig. Laut IW spielt das Einkommen der Eltern eine nur geringe Rolle, bedeutender ist vielmehr, wie das Einkommen erzielt wird: Kinder von Sozialhilfeempfängern gehen seltener auf ein Gymnasium als Kinder von Erwerbstätigen, auch wenn diese nur ein geringes Einkommen haben. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW))

Privathaushalte kommen besser mit Einkommen zurecht. Den privaten Haushalten fällt es nach eigener Auskunft heute wesentlich leichter, mit ihrem monatlichen Einkommen zurechtzukommen, als dies noch 2005 der Fall war. Während 2005 noch 51,7% der Haushalte angaben, schlecht mit den Einkommen aller Haushaltsmitglieder zurechtzukommen, ist dieser Anteil im Jahr 2010 auf 22,9% abgesunken. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2007und 2012)

Gemeinsam für den Artenschutz. Das Ausmaß der Wilderei hat in den letzten Jahren in erschreckender Weise zugenommenen. Insbesondere Elefanten und Nashörner werden rücksichtslos gejagt. In einem Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erörterten wir mit Diplomaten und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, wie man Wilderei wirksam bekämpfen kann. Allein im Jahre 2012 wurden 30.000 Elefanten abgeschlachtet, also etwa fünf Prozent des gesamten Bestandes. Ähnliche Zahlen gibt es für die illegale Jagd von Nashörnern. Das illegale Geschäft mit Elfenbein und dem Horn von Nashörnern hat inzwischen ein jährliches Volumen von sechs bis sieben Milliarden Euro. Dieses Geschäft hat Wildererbanden und die internationale organisierte Kriminalität zusammengebracht. Angetrieben wird dies von der starken Nachfrage nach Horn und Elfenbein in Asien. Wilderern kann nur dann das Handwerk gelegt werden, wenn die Nachfrage in den Zielländern eingedämmt und die Nationalparks in den Herkunftsländern effektiver geschützt würden. Für eine konsequente Bekämpfung der internationalen Kriminalität muss insbesondere der Zoll sorgen. Der deutsche Zoll überwacht nicht nur die Importe ins Inland, sondern berät auch die Herkunftsländer und hilft dort mit Spürhunden aus. Bei der bevorstehenden Artenschutzkonferenz CITES in Bangkok wird sich Deutschland für eine Stärkung dieser Maßnahmen einsetzen.

Frankreich wichtigster Handelspartner. Im vergangenen Jahr tauschten Deutschland und Frankreich Waren im Wert von 169,2 Milliarden Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, war das Nachbarland Frankreich damit wie in den vergangenen rund 40 Jahren auch 2012 wieder Deutschlands wichtigster Handelspartner. Auf den Rängen zwei und drei folgten die Niederlande mit einem Warenverkehr in Höhe von 157,6 Milliarden Euro und die Volksrepublik China mit einem Außenhandelsumsatz von 143,9 Milliarden Euro. Frankreich war im Jahr 2012 wichtigstes Abnehmerland deutscher Waren. Von Deutschland wurden Güter im Wert von 104,5 Milliarden Euro an das Nachbarland ausgeführt. Auf Platz zwei der wichtigsten deutschen Exportländer lagen die Vereinigten Staaten (86,8 Milliarden Euro), auf Platz drei folgte Großbritannien (72,2 Milliarden Euro). Nach Deutschland importiert wurden 2012 die meisten Waren aus den Niederlanden (86,6 Milliarden Euro). Auf Rang zwei der wichtigsten deutschen Lieferländer lag die Volksrepublik China (77,3 Milliarden Euro), gefolgt von Frankreich (64,8 Milliarden Euro). Den höchsten Ausfuhrüberschuss gab es im Jahr 2012 im Warenhandel mit Frankreich (39,7 Milliarden Euro). Auch in die Vereinigten Staaten (Saldo von plus 36,3 Milliarden Euro) und nach Großbritannien (plus 28,6 Milliarden Euro) exportierte Deutschland mehr Waren als es aus diesen Ländern importierte. Fleischproduktion nimmt ab. Die Fleischproduktion in Deutschland war im vergangenen Jahr erstmals seit 1997 rückläufig: 2012 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 8,0 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt, das waren 1,9 Prozent weniger als im Jahr 2011 (minus 159.500 Tonnen). Im Jahr 1997hatte die erzeugte Schlachtmenge 4,9 Millionen Tonnen betragen. Bis zum Jahr 2011 war sie um fast 67 Prozent auf rund 8,2 Millionen Tonnen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, ging die verminderte Produktion 2012 vor allem auf die rückläufige Schweinefleischproduktion zurück. An der Fleischerzeugung hatte Schweinefleisch mit 67,8 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von Geflügel (17,7 Prozent) und Rindfleisch (14,1 Prozent). Der Anteil an Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch betrug zusammen nur 0,3 Prozent.
130301 Bundestag-Aktuell 04-13

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