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Monat: November 2012

30.11.2012: Positive Bilanz nach drei Jahren

Liebe Freunde,

die CDU kann auf ihrem Parteitag in Hannover in der nächsten Woche selbstbewusst eine positive Bilanz nach drei Jahren christlich-liberaler Koalition ziehen. Gemein­sam mit der Bundeskanzlerin können wir mit einigem Stolz sagen: Deutschland geht es gut. Unser Land ist wie kein zweites in Europa wettbewerbsfähig. Die Arbeitslosig­keit ist auf dem tiefsten Stand seit der Wiedervereinigung. Doch ebenso müssen wir den Bürgern deutlich machen: Wir können nicht damit rechnen, dass dieser Zustand ohne weitere Anstrengung einfach so erhalten bleibt. Schwellen­länder wie China, Indien, Indonesien oder auch Brasilien werden in den nächsten Dekaden aufsteigen. Deutschland wird unter den Wirtschaftsnationen auf Rang zehn zurück­fallen. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen. Als Union wer­den wir es uns nicht leisten, die Wirklichkeit schönzure­den oder gar auszublenden – so wie dies SPD und Grüne derzeit aus rein wahltaktischen Gründen tun. Die Frage der Zukunftsfähigkeit muss immer Dreh- und Angelpunkt un­serer Entscheidungen sein. Wenn wir Vorsorge für die Zukunft treffen, müssen wir zunächst die Haushalte in Ordnung bringen. Diesen ersten Schritt haben wir gemacht. Wir müssen aber noch stärker auf Zukunftsinvestitionen setzen. Denn wir benötigen leis­tungsfähige Flughäfen, intakte Autobahnen, Wasserstra­ßen und Bahnlinien sowie ein schnelles Internet überall im Lande. Wir müssen unseren Wissens- und Innovationsvor­sprung erhalten – durch Investitionen in Bildung. Hier sind auch die Länder gefordert. Bezeichnend ist und bleibt da­bei, dass dort, wo die Union in Regierungsverantwortung ist, die Schüler die besten Ergebnisse bringen. Eine solche zukunftsorientierte Politik dient dem Gemein­wohl und ist im besten Sinne des Wortes bürgerlich. Bürger sind immer bereit, für die nächsten Generationen Verantwor­tung zu übernehmen. Darauf kann die Union setzen.

Es war keine einfache, aber es war die richtige Entscheidung, die wir in dieser Woche getroffen haben, als wir einer wei­teren Unterstützung Griechenlands zuge­stimmt haben. Griechenland kann sich noch immer nicht aus eigener Kraft an den internationalen Finanzmärkten refi­nanzieren. Mit der Fortsetzung des Pro­gramms setzen wir daher erneut ein kla­res Zeichen der europäischen Solidarität. Griechenland erhält ab Mitte Dezem­ber in mehreren Schritten Hilfen von insgesamt 43,7 Milliarden Euro aus dem im Februar beschlossenen zweiten Ret­tungspaket. Davon sind zunächst 10,6 Milliarden unmittelbar für die Finanzie­rung des griechischen Haushalts und 23,8 Milliarden zur Absicherung und Entschuldung des Bankensektors. Damit bleiben wir in der Logik der bisherigen Rettungsmaßnahmen. Grie­chenland erhält Hilfe in Form von Kredi­ten. Deren Gewährung bleibt an strenge Reformbedingungen und den konse­quenten Schuldenabbau geknüpft. Die Kontrolle dieser Maßnahmen wird verbessert. Das ist ein wichtiger Punkt. Die für das Jahr 2013 vorgesehe­nen 9,3 Milliarden Euro werden nur aus­gezahlt, wenn Athen beschlossene Pro­jekte konkret in Angriff nimmt. So muss Griechenland nächstes Jahr beispiels­weise die Umsetzung einer Steuerreform nachweisen, bevor es weiteres Geld er­hält. Der Abbau von Schulden wird dadurch forciert, dass ein speziell für den Schuldendienst ge­schaffenes Konto eingerichtet wird. Die Zahlung unterliegt strenger Kontrolle.

Wir dürfen nicht vergessen, un­ter welch´ schwierigen Bedin­gungen Griechenland die für seine Zukunft existentiellen Re­formen durchführt. Das Land befindet sich das fünfte Jahr in Folge in einer Rezession. Es lei­det unter einer enormen Zinslast und den allgemein schlechten konjunkturel­len Bedingungen. Zudem haben die zweifachen Parlamentswahlen im Früh­jahr notwendige Reformen verzögert. Dennoch kann die griechische Regie­rung inzwischen bemerkenswerte Fort­schritte vorweisen, vor allem in der Steu­erverwaltung und im Gesundheitsbe­reich. Kein Land in der EU hat in den vergangenen 30 Jahren so viel gespart und so viele Ausgaben gekürzt wie Grie­chenland seit Beginn der Krise. Dies er­kennen wir an, wenn wir die Hilfen er­weitern und Griechenland mehr Zeit für weitere Sparmaßnahmen geben. Auch die Lohnstückkosten zeigen: Die griechische Wirtschaft ist heute im internationalen Vergleich wettbewerbs­fähiger als noch vor fünf Jahren. Der viel­fach geforderte Schuldenschnitt bei den öffentlichen Gläubigern käme schlicht zum falschen Zeitpunkt. Für uns alle in Europa bleibt die Be­wältigung der Staatsschuldenkrise eine große Herausforderung. Wir haben uns für einen Weg entschieden, der mit den geringsten ökonomischen und politi­schen Risiken verbunden ist. Auf diesem Weg haben wir bereits viel erreicht, das zeigen die Fortschritte in Griechenland und in Europa insgesamt. Gehen wir die­sen Weg der Reformen und des Zusam­menhalts besonnen und geduldig wei­ter! Dann werden wir viel erreichen – für uns, für die Europäische Union und da­mit für unsere Zukunft.

Die demografische Ent­wicklung führt zwangsläufig dazu, dass sich die Bevölkerung auf dem Land aus­dünnt. Die Attraktivität der Städte und das Angebot an Arbeitsplätzen dort tun das Ihre dazu, die Menschen wegzulo­cken. In Zeiten einer schrump­fenden Bevölkerung droht eine Abwärtsspirale. Es ist deshalb zentral, das wirtschaftliche Potenzial auf dem Land zu aktivieren. Mit ihrem Antrag bringt die Koalition ein 105 Einzelmaßnahmen umfassen­des Aktionsbündel in den Bun­destag ein, um das Landleben wieder zukunftsfest zu machen. So können wir den demografischen Wandel recht­zeitig gestalten. Der Ausbau der Breitbandversorgung ist ein zentraler Aspekt des Antrages. Bereits zehn Prozent mehr Breitbandausbau schafft 1,5 Prozent mehr Wirtschaftswachstum. Deshalb sind die Ausbauziele der Bundesre­gierung, bis 2014 für 75 Prozent und bis 2018 für 100 Prozent der Haus­halte Breitbandanschlüsse mit Über­tragungsraten von mindestens 50 Megabit/Sekunde verfügbar zu haben, so wichtig. Mit einem uneinge­schränkten Zugang zu Kabelverzwei­gern und Schaltverteilern wollen wir für mehr Wettbewerb im Markt sor­gen. Außerdem setzen wir uns für ein gemeinsames Infrastrukturförderpro­gramm Breitbandausbau für die Kom­munen ein. Und wir müssen vor allem der Jugend eine berufliche Perspektive auf dem Land bieten. Deshalb fordern wir, dass der Mopedführerschein mit 15 in Modellversuchen getestet wird. Zudem wollen wir mit der anstehen­den Novelle des Personenförderungs­gesetzes sicherstellen, dass es weiter­hin einen flächendeckenden öffentlichen Nahverkehr auf dem Lande gibt. Eine alternde Gesellschaft ist auf eine gute medizinische Versorgung angewie­sen. Die Koalition geht bereits gegen den Ärztemangel auf dem Lande vor, etwa mit der Verbesserung der Vergütungsstruktur für Landärzte. Doch dies kann nur der erste Schritt sein. Wir prüfen, ob wir nicht stärker den Aufbau von medizinischen Ver­sorgungszentren fördern müssen. Auch die Telemedizin bietet Möglich­keiten, wenn Spezialisten nicht vor Ort sind.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

Berlin, den 30. November 2012

Kurzberichte aus dem Plenum

Finanzhilfen für Griechenland. Nach einer Regierungserklärung zu den Vorschlägen der Eurogruppe debattieren und entscheiden wir über Änderungen am Griechenland II-Programm.

Zukunft für Ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP fasst die Empfehlungen der Koalitionsarbeitsgruppe „Ländliche Räume – Regionale Vielfalt“ zusammen und zeigt konkreten Handlungsbedarf auf. Er zeigt, dass wir Politik für die Mehrheit im und auf dem Lande machen.

Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. In abschließender Lesung der EnWG-Novelle regeln wir bisher unklare Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz. Überdies ergreifen wir Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Hochfrequenzhandelsgesetz. In erster Lesung befassen wir uns mit den besonderen Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels. Wir wollen gezielte Regulierungen vornehmen, ohne diese Form des automatisierten Handels, die auch außerhalb des Finanzsektors weit verbreitet ist, pauschal zu verbieten.

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf überführen wir die Rechte von Patienten aus dem Richterrecht erstmals in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch. Die systematische Änderung schafft Rechtssicherheit einerseits für die Patienten, die nun etwa bei Behandlungsfehlern eine klare Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Rechte erhalten. Andererseits erhalten auch Ärzte sowie die Angehörigen weiterer Gesundheitsberufe Rechtssicherheit im Versorgungsprozess.

Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA [Operation Active Endeavour, OAE]. In dieser Woche wollen wir die weitere Verlängerung dieses Mandates im Mittelmeer bis zum 31. Dezember 2013 auf den Weg bringen. Die Operation entfaltet weiterhin neben der Verbesserung des Lagebildes durch ihre Abschreckung eine präventive Wirkung.

Elftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzentwurf ändern wir die Anwendung des sogenannten „Schienenbonus“ für Schienenwege, deren Planfeststellungsverfahren nach Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes und des dazu gehörigen Bedarfsplans eröffnet werden. Um mehr Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen, ist ein System lärmabhängiger Trassenpreise vorgesehen, das europaweit zur Geltung kommen soll. Das Schienennetz wird auf diese Weise verstärkt unter dem Gesichtspunkt von mehr Lärmschutz, auch unter Verwendung innovativer Technologien, verbessert werden.

20 Jahre Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Am 5. November 2012 jährt sich die Zeichnung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen zum zwanzigsten Mal. Dieses Ereignis bietet Anlass für einen Antrag, der die Regional- oder Minderheitensprachen als gefährdetes europäisches Kulturerbe in den Blick nimmt. In der Debatte ergreifen traditionell Redner auf Niederdeutsch/Plattdeutsch und Sorbisch das Wort. Aber auch Nordfriesisch, Dänisch und Romanes werden zu hören sein. Für Menschen, die in Regional- und Minderheitensprachen zu Hause sind, ist diese Debatte im Plenum des Bundestages insofern ein besonderer Höhepunkt.

Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wollen wir Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen und hierzu die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf drei Jahre halbieren. Neben diesem zentralen Element sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen vor, durch die das Restschuldbefreiungs- und das Verbraucherinsolvenzverfahren flexibler, effektiver und weniger aufwändig gestaltet werden soll.

Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In erster Lesung beraten wir die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. In Umsetzung des Koalitionsvertrages wird Presseverlagen damit das ausschließliche Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Auf diesem Wege werden Presseverlage im Online-Bereich mit anderen sog. Werkmittlern gleichgestellt. Nicht erfasst werden andere Nutzer, wie Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer.

Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Dieser in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf sieht u. a. eine Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme vor. Ebenso wichtig: Künftig sind angemessen große Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten zulässig. Zudem wird das sog. Maß der baulichen Nutzung flexibilisiert. Auch enthält das Gesetz Regelungen zu Intensivtierhaltungsanlagen.

Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzentwurf wird die Geltung der nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2012 auslaufenden Vorschrift des §52a UrhG um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Die Regelung gestattet es, urheberrechtlich geschützte Werke zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen ins Intranet einzustellen. Den Urhebern steht dafür eine angemessene Vergütung zu. Die kommenden beiden Jahre sollen dazu genutzt werden, über den Inhalt einer unbefristeten Regelung entscheiden zu können.

Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf wird die gewerbsmäßig begangene Suizidhilfe unter Strafe gestellt. Damit wollen wir verhindern, dass eine solche kommerzielle Hilfe zum Suizid als eine normale Dienstleistung angesehen wird und sich Menschen zur Selbsttötung verleiten lassen, die dies ohne ein solches Angebot nicht getan hätten. Um den Schutz des Lebens am Lebensende zu gewährleisten, wollen wir „Geschäften mit dem Tod“ sichtbar und nachhaltig die Grundlage entziehen und damit der organisierten Suizidbeihilfe entgegenwirken.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz). Der in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetzentwurf enthält wegweisende strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung und der Qualität und Effizienz in der onkologischen Versorgung. Mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und dem flächendeckenden Ausbau von klinischen Krebsregistern werden zwei zentrale Bereiche des nationalen Krebsplans aufgegriffen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG). Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetzesentwurf streben wir Erleichterungen in der Veröffentlichung des Jahresabschlusses für Kleinstkapitalgesellschaften mit einem Umsatz von maximal 700.000 Euro, einer Bilanzsumme von max. 350.000 Euro bzw. maximal zehn Arbeitnehmern an. Wir leisten so einen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Tagespflegepersonen stärken – Qualifikation steigern. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen heben wir die Bedeutung der Tagespflegepersonen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland hervor und fordern die Stärkung der Tagespflege, damit ein bedarfsgerechtes und den Elternwünschen entsprechendes Angebot in der Kindertagespflege gewährleistet wird. Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen dazu gebracht werden, ihre Tagespflegepersonen mit einem regional angemessenen Betreuungssatz zu vergüten.

Weltwärts wird Gemeinschaftswerk. Der Antrag der Koalitionsfraktionen beschäftigt sich mit dem entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“, der sich an junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren richtet, die sich in Entwicklungsländern engagieren und internationale Lernerfahrungen machen wollen. Das Programm umfasst etwa 6.500 anerkannte Einsatzplätze und ca. 200 Entsendeorganisationen. Gegenwärtig sind knapp 3.000 Einsatzplätze besetzt. Der Antrag macht konkrete Vorschläge für Qualitätsverbesserungen dieses populären Programms.

Barrierefreies Filmangebot umfassend ausweiten – Mehr Angebote für Hör- und Sehbehinderte. Obwohl in Deutschland rund 11,7 Prozent der Bürger mit einer Behinderung leben, werden nur wenige barrierefrei ausgestattete Filme produziert. Bestehende Fördermöglichkeiten werden kaum genutzt. Mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen fordern wir die Bundesregierung auf, die Wirksamkeit und Defizite der bestehenden Fördermöglichkeiten für eine barrierefreie Ausstattung zu untersuchen und ggf. Konsequenzen in der 2012 zu erarbeitenden FFG-Novelle zu ziehen.

Daten und Fakten

Deutschlandstipendium erweist sich als Erfolg. Die deutschen Hochschulen haben in diesem Jahr mit 10.977 doppelt so viele Stipendien vergeben wie noch in 2011 (5.375). Folglich ist jedes vierte öffentlich geförderte Stipendium ein Deutschlandstipendium. Damit hat sich dieses Förderinstrument erfolgreich an den Hochschulen etabliert. An der Vergabe beteiligen sich 263 von 388 Hochschulen. Unabhängig vom Einkommen der Eltern erhalten besonders begabte und engagierte Studierende ein Stipendium von 300 Euro im Monat. Es wird zur einen Hälfte von privaten Förderern und zur anderen vom Bund finanziert. Auf diese Weise wurden bereits 30 Millionen Euro an privaten Mitteln für die Ausbildung zukünftiger Führungspersönlichkeiten generiert. Das Deutschlandstipendium setzt damit wichtige Anreize zur Förderung der Stipendienkultur in Deutschland. 104 der beteiligten Hochschulen haben in diesem Jahr die Höchstförderquote von einem Prozent der Studierendenschaft ausgeschöpft. 40% der 263 teilnehmenden Hochschulen nehmen zudem die Möglichkeit in Anspruch, die nicht genutzten Mittel anderer Hochschulen einzusetzen. Im Verhältnis zur Zahl der Studierenden ist das Saarland auch 2012 wieder Spitzenreiter bei der Vergabe des Deutschlandstipendiums. Nordrhein-Westfalen ist mit 3.165 Stipendien absolut gesehen das Land mit den meisten Deutschlandstipendiaten. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Sozialhilfeausgaben in 2011 leicht gestiegen. 22,7 Milliarden Euro netto wurden 2011 für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) ausgegeben. Dies entspricht einem Anstieg um 4,5% gegenüber dem Vorjahr. Pro Einwohner wurden rechnerisch 278 Euro netto aufgewendet. Dabei waren die Pro-Kopf-Ausgaben im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 288 Euro deutlich höher als in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) mit 238 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten allerdings die Stadtstaaten. Bremen gab 462 Euro pro Kopf aus, Hamburg 437 Euro und Berlin 418 Euro. Von den westlichen Flächenländern gab Baden-Württemberg mit 204 Euro je Einwohner am wenigsten für die Sozialhilfe aus, Nordrhein-Westfalen mit 327 Euro pro Kopf am meisten. In den ostdeutschen Flächenstaaten waren die Ausgaben insgesamt geringer: Sachsen hatte mit 143 Euro je Einwohner die niedrigsten Ausgaben, Mecklenburg-Vorpommern mit 233 Euro pro Kopf die höchsten. Mit 57% entfiel 2011 der größte Teil der Nettoausgaben für Sozialhilfe auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 19% der Sozialhilfeausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eingesetzt. 14% entfielen auf die Hilfe zur Pflege. 5% wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt, weitere 5% für sonstige Ausgaben wie Hilfe zur Gesundheit aufgewendet. Diese Anteile haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Ifo-Geschäftsklimaindex hellt sich auf. Der wichtigste Frühindikator für die deutsche Konjunkturentwicklung ist nach sechs Rückgängen in Folge erstmals wieder gestiegen. Maßgeblich ist eine leichte Zunahme der Zufriedenheit mit der gegenwärtigen Geschäftslage sowie deutlich weniger Pessimismus hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung. Ermutigende Signale kommen vor allem von den Exporterwartungen, die sich nach drei Monaten wieder in den positiven Bereich gedreht haben, der sprunghaft verbesserten Geschäftslage im Großhandel, dem aufgehellten Geschäftsklima im Einzelhandel und einer spürbar verbesserten Geschäftssituation bei den Bauunternehmern. (Quelle: ifo-Institut, München)

Ältere fühlen sich zehn Jahre jünger – Hohe Zufriedenheit laut Umfrage. Die 65- bis 85-Jährigen in Deutsch­land fühlen sich im Durchschnitt zehn Jahre jünger, als es ihrem tat­sächlichen Lebensalter entspricht. Sie führen mehrheitlich ein sehr aktives, zufriedenes und abwechslungsrei­ches Leben. Dieses selbstbestimmte Leben wollen sie möglichst lebens­lang beibehalten. Die Mehrheit von ihnen stellt deshalb den Erhalt der Ge­sundheit in den Mittelpunkt.. Das sind zentrale Ergebnisse einer Altersstudie, die das Institut für De­moskopie Allensbach im Auftrag der Generali Deutschland durchgeführt hat. Weitere Erkenntnisse über die Äl­teren in Deutschland: Die materielle Lebenssituation wird als gut empfun­den und ist de facto deutlich besser als die der Älteren vor 20 oder 30 Jah­ren. Die überwiegende Mehrheit der 65- bis 85-Jährigen verfügt der Umfra­ge zufolge über enge familiäre Bin­dungen sowie einen stabilen Freun­des- und Bekanntenkreis. Die Mehr­zahl der Älteren hat zu den Kindern ein gutes Verhältnis und steht ihnen mit Rat und Tat sowie finanziell zur Seite. Auch außerhalb der Familie sind Älte­re laut Studie aktiv: Aktuell engagie­ren sich 45 Prozent im gesellschaftli­chen Bereich und können sich vor­stellen, ihr Engagement im Durchschnitt um bis zu sechs Stun­den in der Woche auszudehnen (aktu­ell vier Stunden). Für die repräsentati­ve Studie wurden jeweils rund 2.000 Personen der Altersgruppen 65 bis 74 sowie 75 bis 85 mündlich befragt.

Im einzelnen ergab die Umfrage, dass 58 Prozent der 65- bis 85-Jähri­gen sich nicht als alte Menschen be­zeichnen würden. Bei den 65- bis 74-Jährigen sagen das sogar 67 Pro­zent. Jede zweite Frau im Alter von 65 bis 74 Jahren nutzt heute regelmäßig einen Lippenstift, vor rund 30 Jahren war es nur rund jede vierte. Die neue Generation der Älteren führt heute überwiegend ein sehr aktives Leben, in dem Familie, Hobbys, aber auch eh­renamtliches Engagement eine große Rolle spielen.

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30.11.2012: Eine Firma auf Expansionskurs

RHAUDERFEHN. „Das ist ein riesiger Schritt für unsere Firma“, sagt Wilko Tombrink von „Ulpts – Manufaktur für Betonwerkstein“. Für ein Schloss in Norwegen soll das Rhauderfehner Familienunternehmen nicht nur eine 120 Meter lange Balustrade aus Hochleistungsbeton liefern, sondern auch zahlreiche Fensterumrahmungen anfertigen. Das Auftragsvolumen liegt bei mehr als 150.000 Euro. Im Frühjahr 2013 soll es losgehen. Und es gibt eine Option für einen weiteren Großauftrag in Russland. Davon berichtete Geschäftsführer Wilko Tombrink bei einem Besuch der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann. Begleitet wurde diese von dem Langholter Ortsbürgermeister Bernhard Robbers, dem Schatzmeister im CDU-Gemeindeverband Friedrich Hafer und Ortsbürgermeister von Klostermoor Folkmar Watzema.

Der Zuschlag für den Auftrag in Norwegen ist ein Meilenstein für das Rhauderfehner Unternehmen. Auch die Ausmaße der außergewöhnlichen Villa sind bemerkenswert: die Wohnfläche beträgt mehr als 2000 Quadratmeter, das Grundstück ist rund 6,5 Hektar groß. „Alleine für die Balustraden werden wir 36 Tonnen Beton verarbeiten“, erläutert Wilko Tombrink.

Angefangen hat die Erfolgsgeschichte des Unternehmens „Ulpts“ vor 42 Jahren in einer kleinen Garage. Damals hatte Firmengründer Wilhelm Ulpts (Großvater von Wilko Tombrink) noch in mühevoller Handarbeit den bekannten RHAUDER-Zaun gefertigt. Zusammen mit seinem Vater Wilhelm führt Wilko Tombrink heute als Geschäftsführer das Familienunternehmen in der dritten Generation. Vor zwei Jahren hat der Betonstein- und Terrazzoherstellermeister das komplette Vertriebssystem umgestellt. Der Privatverkauf wurde komplett eingestellt. Heute arbeitet der Rhauderfehner Unternehmer mit rund 500 Baustofffachhandlungen zusammen. Die Produktpalette reicht von Fassadenteilen, Säulen, Balustraden, Accessoires, Pflanzgefäßen bis zum RHAUDER-Zaun.

Gitta Connemann erkundigte sich auch nach den Erfahrungen mit Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung. In den letzten sechs Jahren hatte der Bund deutschlandweit insgesamt 7,8 Milliarden für energieeffizientes Bauen und Sanieren zur Verfügung gestellt. „Damit tun wir etwas fürs Klima, den Geldbeutel von Mietern und Hauseigentümern und das örtliche Handwerk.“ Davon hat auch die Firma „Ulpts“ in Rhauderfehn profitiert. „Immer mehr Bauherrn nutzen diese Programme. Die Nachfrage hat deutlich zugenommen“, weiß  Wilko Tombrink aus Erfahrung. Für den Vollwärmeschutz stellt Ulpts Fensterbänke und Fensterumrahmungen her.

Besonders gefragt ist der genannte „Hochleistungsbeton“. Denn er lässt sich problemlos reinigen und hat die vierfache Festigkeit des „normalen“ Betons. Wilko Tombrink: „Damit haben wir bereits vor zwölf Jahren Pionierarbeit geleistet. Heute produzieren wir ihn serienmäßig“. Darüber freut sich auch Gitta Connemann:  „Das Handwerk in unserer Region hat zu Recht einen hervorragenden Ruf. Denn Können und Ideenreichtum gehen Hand in Hand. Auch deshalb ist „Made in Germany“ wieder weltweit groß in Mode.“

Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Seit dem Programmstart 2006 hat der Bund bis Ende 2011 im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms insgesamt rund 7,8 Milliarden Euro Fördermittel für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Wohnraum sowie zur Sanierung der lokalen und sozialen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2012 bis 2014 stehen jährlich 1,5 Milliarden Euro Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bereit. Damit finanziert die bundeseigene KfW-Bankengruppe zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur sowie energieeffiziente Wohnungsneubauten.

Schauten Ulpts-Mitarbeiter Michael Krumminga (l.) über die Schulter: Wilko Tombrink, Flokmar Watzema, Gitta Connemann und Bernhard Robbers.

29.11.2012: Weiterer Beitrag für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

BERLIN. Am 30. November ist das neue Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet. Danach können Arbeitgeber zukünftig einen Zuschuss erhalten, wenn sie neue, betriebliche Kinderbetreuungsplätze einrichten. „Davon profitieren die Eltern genauso wie die Betriebe. Denn Mütter und Väter, die ihre Kinder gut aufgehoben wissen, arbeiten stressfreier und effizienter“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann mit. Damit werde ein weiterer Beitrag für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erbracht.

Das Förderprogramm des Bundes richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Daneben können sich auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts, wie zum Beispiel Hochschulen, und Behörden an dem Programm beteiligen.

„Für unsere Region ist besonders interessant, dass auch Verbundlösungen gefördert werden. Denn nicht jedes klein- und mittelständische Unternehmen kann eine eigene Kinderbetreuung vorhalten. Zukünftig kann es sich lohnen, sich für eine gemeinsame Kinderbetreuung zusammenschließen“, erläuterte die Christdemokratin. Dies könne die Attraktivität von Arbeitsplätzen in Ostfriesland und dem Emsland erhöhen. „Und das ist angesichts des Wettbewerbs der Regionen um Fachkräfte erforderlich.“

Die Fördermittel werden als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre gewährt. Je neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz werden 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten. Mit dem Programm werden neue Gruppen mit Mitarbeiterkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr gefördert.

Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung zu finden.

26.11.2012: Parlamentarischer Staatssekretär zu Gast in Leer

LEER. Auf Einladung der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe, das Zentrum für Arbeit in Leer besucht. Seit 2005 ist der Landkreis Leer alleinverantwortlich zuständig für die Beratung, Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Im Zentrum für Arbeit in der Bavinkstraße in Leer kümmern sich 140 Mitarbeiter um die Arbeitsvermittlung, die Ausbildungsplatzvermittlung und die Entwicklung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen. In den zwölf Gemeinden stehen zudem 70 Mitarbeiter in den Sozialämtern bereit, um den individuellen Arbeitslosengeld II-Anspruch zu berechnen, auszuzahlen und um Fragen zu diesem Leistungsanspruch kompetent zu beantworten.

Nahmen an dem Gespräch im Zentrum für Arbeit in Leer teil (v.l.): Bernhard Bramlage, Günther E. Weers, Ralf Brauksiepe, Hermine Mahr, Andreas Epple, Gitta Connemann und Gerhard Bruns.

26.11.2012: Bundeshaushalt: Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden

Liebe Freunde,

heute haben wir den Bundeshaushalt für 2013 verabschiedet. Dieser ist aus meh­reren Gründen bemerkenswert. In den parlamentarischen Beratungen ist es gelungen, die Neuverschuldung gegen­über dem schon sehr ambitionierten Regierungsentwurf nochmals um 1,7 Milliarden Euro auf 17,1 Milliarden Euro zu senken. Die nach der Schuldenbremse maximal zulässi­ge Neuverschuldung von 41,4 Milliarden Euro wird um über 24 Milliarden Euro und damit deutlich unterschritten. Unsere christlich-liberale Koalition wird somit drei Jahre frü­her als erforderlich die verfassungsrechtliche Grenze für das strukturelle Defizit von 0,35 Prozent des Bruttoinlands­produkts (BIP) einhalten. Das ist echte Zukunftsvorsorge.

Die Koalition spart, ohne das Wachstum abzuschneiden. Die Vorhaltungen der Opposition sind scheinheilig: Sie for­dert zwar noch mehr Sparanstrengungen. Echte Einspar­vorschläge hat sie im Parlament aber nicht vorgelegt.

Das alles ist schon ärgerlich genug. Hinzu kommt aber, dass SPD und Grüne aus rein wahltaktischen Gründen Nein dazu sagen, dem Staat eine riesige Geldquelle zu eröffnen. Wenn sie tatsächlich das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat scheitern lassen, würden dem Staat dauerhaft Milliardeneinnahmen verloren gehen. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Man kann ja noch so sehr einen har­ten Kurs gegen Steuerhinterzieher fordern. Wenn am Ende der Staat, dem die Steuern zustehen, leer ausgeht, ist dies einfach nur dummes Imponiergehabe.

Hinzu kommt, dass Rot-Grün mit Blick auf den Wahlkampf immer neue Ausgaben- und Umverteilungsprogramme for­muliert. Erst verabschiedet die SPD ein Rentenkonzept, das 30 Milliarden Euro kosten würde. Jetzt haben die Grünen nachgezogen: Sie wollen die Arbeitslosenhilfe nach Hartz IV massiv erhöhen. Auch mit ihnen sollen die Renten steigen, als gäbe es nur das Heute und nicht das Morgen. Schon 2030 soll es eine einhundertprozentige Versorgung mit er­neuerbaren Energien geben.

Das alles wird die Bürger und die Unternehmen massiv belasten – von den Steuererhöhungsplänen ganz abgese­hen. Das ist kein Konzept, aus dem Deutschland Kraft für die Zukunft schöpfen kann.

Trotz der krisenhaften Entwicklung in der Euro-Zone zeigt sich der deutsche Arbeitsmarkt robust. Ein Höchststand an Beschäftigung, ein enormes Job-Wachstum sowie eine Arbeitslosen­quote auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung tragen zu ei­ner spürbaren Konsolidierung des Ge­samthaushaltes bei. Der Etat des Bun­desministeriums für Arbeit und Sozi­ales wird 2013 daher um sieben Milliarden Euro geringer ausfallen als in diesem Jahr. Mit 119,2 Milliarden Euro bleibt er aber größter Posten im Haushalt. Der Bundestag verabschie­dete den Haushalt 2013 am Freitag.

Einen Betrag von 31,7 Milliarden Euro sieht der Etat für die Arbeitsförde­rung vor. Dies sind über acht Milliar­den Euro weniger als noch für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies ist eine unmittelbare Folge der guten Wirtschafts- und Be­schäftigungspolitik der christlich-libera­len Koalition, die dazu führt, dass die Arbeits­losigkeit sinkt. Zudem hat die Koalition die Instrumente der akti­ven Arbeitsmarktpoli­tik gestrafft und effizi­enter gestaltet. Ziel war die schnellere In­tegration der Lang­zeitarbeitslosen in den ersten Arbeits­markt. Die Mittel zur Eingliederung wurden konzentriert auf Fort- und Weiterbildung. Auch das hat dazu bei­getragen, dass die Ar­beitslosigkeit bislang stetig gesunken ist. 42 Millionen Erwerbstä­tige sind der höchste Wert, der in Deutschland je gemessen wurde.

Die Arbeitslosigkeit bei den Ju­gendlichen ist im Vergleich zu 2009 um über 16 Prozent gesunken, bei den unter 25-Jährigen um über 28 Prozent. Damit hat Deutschland in­zwischen die niedrigste Jugendar­beitslosigkeit in Europa. Auch bei den Alleinerziehenden ist die Arbeitslo­sigkeit um über zehn Prozent im Ver­gleich zu 2009 gesunken. Die Koalition spart nicht an den Men­schen: Pro Kopf stehen für die Integ­ration von Langzeitarbeitslosen mit 1.860 Euro im nächsten Jahr weit mehr Mittel zur Verfügung als im Jahr 2006 mit 1.526 Euro. Dieser Be­trag liegt immer noch zehn Euro über dem Betrag von 2008, dem Jahr der Wirtschafts- und Finanzkrise. Die Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik bleiben also im wesentlichen kon­stant.

Wie erfolgreich diese Politik ist, zeigt die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Men­schen, die länger als ein Jahr ohne Be­schäftigung sind. Die Langzeitarbeits­losigkeit ist seit 2007 um fast 40 Pro­zent gesunken. Zum ersten Mal sinkt auch die Sockelarbeitslosigkeit, die in den letzten Jahrzehnten selbst nach einem konjunkturellen Aufschwung immer gestiegen ist.

Erfreulich ist auch die Entwick­lung der Finanzlage in der gesetzli­chen Rentenversicherung. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung sind die Beitragseinnahmen gestie­gen. Dadurch ist die Nachhaltigkeits­rücklage so angewachsen, dass der Beitragssatz – gemäß der gesetzli­chen Vorgaben – ab 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent sinkt. Das entlastet Arbeitgeber und Arbeitneh­mer.

Die einen wollen weniger Geld ausge­ben, die anderen mehr. Auf einem Sondergipfel in dieser Woche rangen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union um eine Eini­gung auf den Finanzrahmen für die Jahre 2014 bis 2020. In Zahlen ausge­drückt: Es ging um rund eine Billion Euro, zu denen Deutschland rund 20 Prozent beiträgt. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte, Deutschland als Nettozahler habe ein Interesse da­ran, dass die Zahlungen an Brüssel nicht zu sehr steigen. Die christlich-liberale Koalition will unter der Billi­on bleiben.

Angesichts der Schuldenkrise in Europa muss der neue siebenjährige Finanzrahmen nach Auffassung der Unionsfraktion die Notwendigkeit widerspiegeln, dass nicht nur die Mit­gliedstaaten ihre Ausgaben begren­zen, sondern auch die Gemeinschaft als solche. Nur mit solider Haushalts­führung kann die europäische Wäh­rung letztendlich stabilisiert werden. Dies erzwingt bei den Ausgaben eine Konzentration auf das Wesentliche.

Uns geht es darum, dass nicht mehr Mittel eingesetzt, sondern dass die verfügbaren Mittel besser einge­setzt werden. Ein effizienterer Einsatz der Mittel bedeutet Investitionen vor allem in Zukunftsbereiche, die zu ei­ner höheren Wettbewerbsfähigkeit der Union und zu mehr wirtschaftli­chem Wachstum führen.

Die bisherigen Vorschläge der Eu­ropäischen Kommission, der zyprioti­schen Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments wurden diesem Anspruch nicht gerecht. Sie lagen oberhalb der Grenze von einer Billion.

Die Beschneidung von Jungen soll auch künftig in Deutschland grund­sätzlich erlaubt sein. Der Bundestag debattierte am Donnerstag in erster Le­sung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dies klarstellt. Der Gesetz­entwurf ist eine Reaktion auf das Urteil des Landge­richts Köln vom Mai, das die religiös begründete Beschneidung als rechts­widrige Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil hatte Juden und Muslime in Deutschland tief verun­sichert.. Nach dem Gesetzentwurf wird im elterlichen Sorgerecht klargestellt, was bisher schon gilt: Eltern können in eine Be­schneidung ihres Sohnes unter be­stimmten Voraussetzungen einwilli­gen, auch wenn der Eingriff nicht me­dizinisch notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Eltern umfassend über die Risiken und Fol­gen einer Beschneidung aufgeklärt werden und dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt. Dazu gehört auch eine mög­lichst effektive Schmerzbehandlung. Die Eltern sind außerdem verpflich­tet, den Willen des Sohnes in ihre Ent­scheidung einzubeziehen – und zwar umso mehr, je älter das Kind ist. Eine Beschneidung ist dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefähr­den würde.

Mit dem Kölner Landgericht hatte erstmals ein deutsches Gericht die ri­tuelle Beschneidung, die für Muslime und Juden von essenzieller religiöser Bedeutung ist, in Frage gestellt. In Deutschland war die Beschneidung bisher stets erlaubt. Nach dem Urteil fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Deshalb hatte sich der Bundestag schon am 19. Juli mit gro­ßer Mehrheit für eine gesetzliche Re­gelung ausgesprochen, die in verfassungskonformer Weise die Beschnei­dung von Jungen auch weiterhin zulässt. Mit dem Gesetzentwurf hatten sich der Zentralrat der Juden und mus­limische Verbände zufrieden gezeigt, weil er für Rechtssicherheit sorge.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt, dass nach dem Grundgesetz die Erzie­hung von Kindern in erster Linie in der Verantwortung ihrer Eltern liegt. Eingriffe in das elterliche Erziehungs­recht sind nur in eng begrenzten Aus­nahmefällen gerechtfertigt, nämlich dann, wenn das Kindeswohl gefähr­det ist. Die Beschneidung ist einer der weltweit am meisten vorgenomme­nen medizinischen Eingriffe. Sie gefährdet das Kindeswohl nach heuti­gem Wissensstand in der Regel nicht, wenn bestimmte Voraussetzungen greifen. Diese definiert das Gesetz für die Zukunft. Eine der Voraussetzungen ist, dass in der Regel nur Ärzte den Eingriff vornehmen dürfen. Darüber hinaus dürfen auch Personen, die von Religi­onsgemeinschaften dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mo­halim, in den ersten sechs Lebensmo­naten einen Jungen beschneiden. Sie müssen jedoch speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sein wie ein Arzt. Mit dem Gesetzentwurf liegt eine ethisch überzeugende und verfas­sungskonforme Antwort auf die Fra­gen vor, die das Urteil des Landge­richts Köln aufgeworfen hat.

 

Kurzberichte aus dem Plenum

Haushaltsgesetz 2013. Die parlamentarische Woche stand ganz im Zeichen der abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2013.

Bereits am Dienstag begann die Debatte im Plenum. Neben den Haushalten der drei Verfassungsorgane Bundespräsidialamt, Bundestag und Bundesrat ging es um die Etats der Ministerien der Finanzen, des Innern, der Justiz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Gesundheit.

Der Mittwoch stand traditionell im Zeichen der Generaldebatte, die sich um den Etat des Bundeskanzleramts dreht. Am Nachmittag wurden die Haushalte des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums, des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz debattiert und beschlos­sen.

Am Donnerstag ging es um Wirtschaft und Technologie, Arbeit und Sozia­les sowie am Nachmittag um Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie Bil­dung und Forschung.

Freitag dann fand die Debatte um den Einzelplan Verkehr, Bau und Stadt­entwicklung statt. Am Ende folgte die Schlussrunde sowie die abschließende Abstimmung in 3. Lesung.

Wir haben in den parlamentarischen Bera­tungen nicht nur die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Regierungs­entwurfs deutlich eingedämmt, sondern auch eine Reihe kleinerer, aber wichtiger Akzente gesetzt. Dazu gehört:

–  die Erhöhung der Ausgaben für Kultur um rund 100 Millionen Euro u. a. für das Denkmalschutzprogramm, den Deutschen Filmförderfonds und die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung;

–  die Bereitstellung von 30 Millionen Euro zusätzlich für das Auswärtige Amt zur Sicherung der Auslandsbauten und Botschaftsangehörigen in Kri­sen­ländern;

–  eine Million Euro zusätzlich für das Innenministerium zur Dopingbekämp­fung durch die Nationale Anti Doping Agentur (NADA);

–  die Aufstockung der Mittel für die Ortsverbände des Technischen Hilfs­werks um zwei Millionen Euro auf insgesamt 27 Millionen Euro;

–  eine Ausstattung der Stiftung Datenschutz, um mit allen Beteiligten inno­vative und zukunftsfähige Datenschutzkonzepte zu entwickeln;

–  die personelle Verstärkung der Markttransparenzstelle zur Überwachung des Kraftstoffmarktes und des Großhandels mit Strom und Gas;

–  die Erhöhung des Finanzbeitrags für die Seeschifffahrt um rund 29 Millio­nen Euro auf fast 58 Millionen Euro, um den maritimen Standort Deutsch­land mit Lohnnebenkostenzuschüssen zu stärken;

–  das erforderliche Personal für die Organspende-Kampagne des Bundes­gesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung;

–  die personelle Unterstützung der Arbeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Zweites Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaus­haltsplan für das Haushaltsjahr 2012. Im Zusammenhang der Beratungen über den Bundeshaushalt 2013 beschlossen wir auch den zweiten Nachtrags­haushalt für das laufenden Jahr und schaffen so die Grundlage für die Bereit­stellung des deutschen Anteils an der Kapitalerhöhung der Europäi­schen Investitionsbank (1,6 Milliarden Euro) sowie für die nochmalige Aufstockung der Bundes-Unterstützung für den Kita-Ausbau (580,5 Millionen Euro für die För­derung von 30.000 zusätzlichen Plätzen). Weiter werden mit Verpflich­tungs­ermächtigungen in der Höhe von 312 Millionen Euro für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür ge­schaffen, dass der Bund mit den Ländern Berlin und Brandenburg ggf. noch in diesem Jahr Beschlüsse zur Deckung des notwendigen Kapitalbedarfs der FBB (Darlehen oder Eigenkapital) fassen und in den kommenden Jahren ab­decken könnte. Dank geringerer Zinsausgaben in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bleibt die Neuverschuldung in diesem Jahr weiterhin unverändert bei 32,1 Milliar­den Euro.

Haushaltsbegleitgesetz 2013. Mit der zweiten und dritten Lesung haben wir zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen der ge­setzlichen Renten- und Krankenversicherung beschlossen sowie bei der Arbeitsförderung. Der Bundeszuschuss an die Rentenkasse fällt um 1 Milliarde Euro ge­ringer aus. Dank der hervorragenden Situation in den Kassen der gesetzlichen Kran­kenversicherungen hat die Koalition beim Steuerzuschuss zum Gesundheits­fonds weitere 500 Millionen Euro, insgesamt also 2,5 Milliarden Euro, zu­gunsten des Neuverschuldungsabbaus einsparen können. Der Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds beträgt damit im kommenden Jahr 11,5 Milliarden Euro. Durch eine Entflechtung der Haushalte von Bund und Bundesagentur für Arbeit kann der Bundeshaushalt um weitere 2,15 Milliarden Euro entlastet werden, ohne dass eine Veränderung des Beitrags zur Arbeitslosenversiche­rung erfor­derlich ist.

Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags. Wir haben in dieser Woche die Beratungen des Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags abgeschlossen. Deutschland setzt damit in der Europäischen Union das positive Signal, auf allen Staatsebenen geschlossen hinter dem neuen Ver­tragswerk zur Stabilisierung der Währungsunion zu stehen. Mit der Schulden­bremse und dem Stabilitätsrat waren in Deutschland wesentliche Vorgaben des Fiskalvertrags bereits erfüllt. Hinzu kommen jetzt die Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von 0,5% des BIP, ihre Überwachung durch den Stabilitätsrat einschließlich eines unabhängigen Bei­rats sowie die innerstaatliche Aufteilung etwaiger Sanktionszahlungen. Die Defizitgrenze von 0,5% des BIP entspringt dem verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakt und schließt Länder, Kommunen und Sozialversicherungen mit ein. Die Regelung der Schuldenbremse, die dem Bund maximal 0,35% und den Ländern künftig keine Neuverschuldung mehr erlaubt, bleibt davon un­berührt.

Drittes Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisie­rung des Finanzmarktes (Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz). Wir haben in dieser Woche ebenfalls eine Verlängerung des Finanzmarkt­stabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Anträge bis zum 31. Dezember 2014 beschlossen. Das wirkt bleibender Verunsicherung auf den Finanzmärkten entgegen und ermöglicht eine Verzahnung mit dem bankfinanzierten Restrukturierungs­fonds, um so die Empfänger von Stabilisierungshilfen an den Kosten beteili­gen zu können.

Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes. In erster Lesung legten wir eine Regelung zur Ermögli­chung der Beschneidung des männlichen Kindes vor. Mit einer Klarstellung im Recht der elterlichen Sorge unterstreichen wir, dass die Personensorge der Eltern auch das Recht umfasst, in eine medizinisch nicht angezeigte Be­schnei­dung ihres nicht einsichts- und urteilfähigen Sohnes einzuwilligen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst er­folgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Wir bestätigen damit knapp und präzise den heute schon in Deutschland und dem Rest der Welt geltenden Tatbestand, dass Eltern in die medizinisch nicht induzierte Be­schneidung ihres Kindes einwilligen können. Der Entwurf regelt darüber hin­aus die kon­kreten Voraussetzungen für die Durchführung von Beschneidun­gen auch mit Blick auf die jüdische Beschneidungspraxis.

Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme. In erster Lesung legten wir einen Entwurf zur Regelung der Behandlung von Menschen vor, denen krankheitsbedingt die Einsicht in die Be­handlungsnotwendigkeit fehlt und die derzeit häufig medi­zinisch nicht aus­reichend versorgt werden. Deshalb regeln wir mit dem Gesetz die betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung mit einer hinreichend be­stimmten Rechtsgrundlage für eine Einwilligung des rechtlichen Betreuers in eine ärzt­liche Behandlung des Betreuten.

Daten und Fakten

Arbeitgeber bescheinigen ehemaligen Hartz IV-Empfängern deutliches Potenzial. Eine erstmals durchgeführte repräsentative Studie über die Erfah­rungen von Arbeitgebern mit ehemaligen Hartz IV-Empfängern beleuchtet die Zufriedenheit der Arbeitgeber mit den ehemaligen Arbeitssuchenden. Dem­nach sind 67% der Arbeitgeber aus den Branchen Pflege, Handwerk und Gast­ronomie zufrieden mit ihren neuen Mitarbeitern – jeder vierte Arbeitgeber (25%) ist sogar sehr zufrieden. Wie das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit weiter ermittelte, sind Hartz IV-Empfän­ger dem Urteil der Arbeitgeber zufolge mehrheitlich pünktlich, teamfähig, flexibel, zuverlässig, motiviert und auch qualifiziert. Dabei sind 81% der Ar­beitgeber mit der Pünktlichkeit zufrieden, 76% mit deren Teamfähigkeit und 69% mit der Flexibilität der ehemaligen Hartz IV-Empfänger. Auch mit der Zu­verlässigkeit sind 68% der Arbeitgeber zufrieden, 64% sind es bei der Moti­va­tion. Lediglich die Qualifikation wird zurückhaltender beurteilt, dennoch ist mit 53% jeder zweite Arbeitgeber zufrieden oder sehr zufrieden. Dabei unter­scheidet sich die Leistung ehemaliger Hartz IV-Empfänger nicht nennenswert von der Leistung anderer Mitarbeiter, mit 55% sieht die Mehrheit der Arbeit­geber „kaum Unterschiede“. Demzufolge würden 75% der Befragten aufgrund ihrer Erfahrungen wieder einen ehemaligen Hartz IV-Empfänger einstellen. 53% jener Arbeitgeber, in deren Branchen es laut eigenem Urteil einen Ar­beitskräftemangel gibt, sind außerdem überzeugt, dass man dem Mangel an Arbeitskräften mit der Einstellung von Hartz IV-Empfängern erfolgreich ent­gegenwirken kann. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Erneut weniger Empfänger sozialer Mindestsicherung in 2011. Die Zahl von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Zum Jahresende erhielten rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9% der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Wie das Statistische Bundesamt (StatBA) mitteilt, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Berechnung im Jahr 2006. Dabei sank die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindest­sicherung gegenüber 2006 in allen Ländern, wobei der Rückgang in Mecklen­burg-Vorpommern am stärksten war. Hier erhielten 2006 noch 17,8% der Be­völkerung soziale Mindestsicherung, während es 2011 nur noch 13,7% waren. Mit 18,9% war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten, in Bay­ern war sie mit 4,3% am niedrigsten. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Zahl der Schulanfänger rückläufig. Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2012/13 wurden nach vorläufigen Daten in Deutschland 691.800 Kinder eingeschult. Das waren 2,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Zahl der Einschulungen im Vergleich zum Vorjahr lediglich in Berlin (+ 2,9 Prozent), Brandenburg (+ 0,9 Prozent) und Bayern (+ 0,7 Prozent) gestiegen. In allen übrigen Bundesländern ist die Zahl der Schulanfänger gesunken. Den deutlichsten Rückgang gab es in Nordrhein-Westfalen (– 6,4 Prozent). Der überwiegende Teil der Schulanfänger begann die Schulausbildung in Grundschulen (95,2 Prozent). Lediglich 3,3 Prozent der ABC-Schützen wurden in Förderschulen, 0,6 Prozent in integrierten Gesamtschulen und 0,8 Prozent in freien Waldorfschulen eingeschult. Von allen neu eingeschulten Kindern waren 48,5 Prozent Mädchen. Während ihr Anteil in den Förderschulen nur bei 33,1 Prozent lag, war er in den Grundschulen mit 49,1 Prozent am höchsten.

Weniger Förderschüler. Bundesweit begannen in den Förderschulen im Vergleich zum Vorjahr 5,5 Prozent weniger Kinder ihre Schullaufbahn. Dies ist eine Folge der zunehmenden Anstrengungen der Bundesländer zur Inklusion behinderter Kinder. Die geringsten Anteile an Kindern, die in Förderschulen eingeschult wurden, gab es in Bremen (0,3 Prozent) und Schleswig-Holstein (1,0 Prozent), die höchsten in Baden-Württemberg (4,6 Prozent) und Bayern (4,4 Prozent).

Campingtourismus im Aufwärtstrend. Während der ersten neun Monate des Jahres 2012 stieg die Zahl der Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um sechs Prozent auf 24,3 Millionen. Dies teilte das Statistische Bundesamt anlässlich der internationalen Ausstellung „Touristik & Caravaning“ in Leipzig mit. Die Zahl der Campinggäste aus dem Ausland stieg um sieben Prozent auf 3,9 Millionen. Die Übernachtungen deutscher Campinggäste verzeichneten ein Plus von fünf Prozent (20,4 Millionen).

121123 Bundestag-Aktuell 18-12

24.11.2012: Kochideen für die kreative Resteküche

OSTFRIESLAND/ EMSLAND. Ab sofort können mit einer neuen kostenlosen App Lebensmittel vor der Mülltonne gerettet werden: 50 Spitzenköche und Prominente haben dafür dem Bundesverbraucherministerium ihre besten Ideen und Tipps zur Verfügung gestellt. Denn aus übriggebliebenen Lebensmitteln lassen sich viele leckere Restegerichte zubereiten. „Dieses App ist ein praktischer Helfer für die Küche und den nächsten Einkauf. Wer Reste vermeiden will, sollte vor allem die richtige Lagerung der Lebensmittel beachten und seine Einkäufe gut planen“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie selbst hat das kostenlose Angebot bereits ausprobiert.

Knapp elf Millionen Tonnen Lebensmittel landen jährlich im Müll. Im Schnitt wirft jeder Bundesbürger pro Jahr 81,6 Kilogramm weg. 65 Prozent dieser Lebensmittelabfälle wären völlig oder zumindest teilweise vermeidbar. „Wir leben in einer Überfluss- und Wegwerfgesellschaft. Es ist Zeit für einen Bewusstseinswandel – und für mehr Wertschätzung für unsere Lebensmittel“, betonte die Christdemokratin.

Neben kreativen Ideen für Rezepte gibt die App aber auch zahlreiche Tipps zum Umgang mit Lebensmitteln. Das reicht vom cleveren Einkauf bis zur richtigen Aufbewahrung. Wer den Besuch im Supermarkt mit der App plant, bringt mit einem interaktiven Einkaufszettel Übersicht in den nächsten Einkauf und erhält gleichzeitig Hilfe bei den benötigten Mengen für die gewünschte Personenzahl. „Ein gut geplanter Einkauf ist die beste Vorsorge, um Reste zu vermeiden“, betonte Connemann.

Die App ist kostenlos. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.zugutfuerdietonne.de/app zu finden.

Hat die neue App auch schon ausprobiert: Gitta Connemann.

20.11.12: Mehr Geld als geplant für das Technische Hilfswerk

Die Ortsverbände des Technischen Hilfswerkes (THW) in Ostfriesland und dem Emsland können auch im kommenden Jahr mit einer stabilen Finanzausstattung für das Jahr 2013 rechnen. Denn der Deutsche Bundestag hat heute die Erhöhung des Haushaltstitels für die Ortsverbände auf insgesamt 27 Millionen Euro beschlossen. Der Entwurf des Finanzministeriums sah noch einen Betrag von nur 25 Millionen Euro vor. „Von diesem Geld profitieren auch die Ortsverbände Leer, Aurich,  Emden sowie Papenburg/Aschendorf“, berichtet jetzt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Die Leeraner Christdemokratin ist selbst Mitglied der THW-Helfervereinigung. Sie ist überzeugt: „In den Ortsverbänden wird hervorragende Arbeit geleistet. Und das alles ehrenamtlich.“ Mit der Erhöhung der Mittel für das THW werde ein deutliches Zeichen für die Anerkennung dieser Arbeit gesetzt.

Mit den Mitteln werden die Ortsverbände bei Aufgaben wie Nachwuchswerbung, Jugendarbeit, Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit zur Attraktivitätssteigerung des THW unterstützt. „Und bisher unterrepräsentierte Gruppen wie Frauen und Menschen mit Migrationshintergund sollen stärker eingebunden werden.“

In den Ortsverbänden in Leer, Aurich und Emden stehen aktuell insgesamt 169 Helferinnen und Helfer als Einsatzkräfte zur Verfügung. Im Ortsverband Papenburg/Aschendorf sind es 74. „Sie sind im Katastrophenfall immer zur Stelle“, sagte Gitta Connemann. Doch das Technische Hilfswerk steht vor großen Herausforderungen. Bislang war der Nachwuchs als Ausfluss der Wehrpflicht gesichert. Denn junge Männer konnten sich ersatzweise zum Dienst beim THW verpflichten. Durch das Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2010 wurde der gesicherte, automatische Zugang zum THW gestoppt. „Damit ist ein wichtiges Instrument der Nachwuchsgewinnung weggefallen“. Deshalb habe das THW einen umfangreichen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der die Leistungsfähigkeit und den Fortbestand der Einsatzorganisation absichern soll. Dies will der Bund unterstützen. Auch Gitta Connemann, für die das THW „eine Herzensangelegenheit“ ist.

Die Struktur des THW ist weltweit einmalig: Organisatorisch gehört das THW als Bundesanstalt zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. 99 Prozent der THW-Angehörigen arbeiten ehrenamtlich. In 668 Ortsverbänden engagieren sich bundesweit mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer in ihrer Freizeit, um Menschen in Not kompetent und engagiert Hilfe zu leisten. Das Motto lautet deshalb auch: Faszination Helfen.

Mehr Geld als geplant für das Technische Hilfswerk. Darüber freuen sich (v.l) Ewald Nagel (stellv. THW-Landessprecher) Albrecht Broemme (Präsident THW), Gitta Connemann (CDU-Bundestagsabgeordnete), Wolfgang Lindmüller (Landessprecher Niedersachsen) und Ingo Henke (THW-Jugend).

16.11.2012: „Wir setzen mit diesem Kunstereignis ein Zeichen“

OSTFRIESLAND. Das Projekt „Ostfriesland-Haggadah“ der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) wird mit bis zu 26.000 Euro gefördert. Dies teilte jetzt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Bernd Neumann der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann mit. Connemann, selbst Mitglied der DIG Ostfriesland, hatte den Kontakt zum Bund initiiert. „Glaube und Gewissen sind frei. Luthers Forderung nach einer gewaltlosen Auseinandersetzung der Religionen blieb aber viel zu häufig ungehört. Niemand weiß dies besser als die jüdischen Familien in Deutschland, die wegen ihres Glaubens getötet wurden. Die Vergangenheit darf nicht vergessen werden. Aber wir brauchen auch den Blick in die Zukunft.“ Und hier setzt die Ostfriesland-Haggadah an.

Die in Ostfriesland lebenden Künstler Ricardo Fuhrmann und Daniel Jelin werden mit  Darstellungen die Geschichte der Befreiung des Menschen aus Knechtschaft und Sklaverei erzählen. Geplant ist auch eine Gesamtinstallation mit Videosequenzen, Klang- und Lichtelementen. „Das Projekt wird große symbolische Strahlkraft für ein sich positives wandelndes Verhältnis zwischen Juden und Christen haben“, sagten die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Ostfriesland, Wolfgang Freitag, in einem gemeinsamen Pressegespräch in Aurich.

Seit Jahrhunderten sei die Erzählung vom Auszug des Volkes Israel aus Ägypten ins Gelobte Land die am häufigsten erzählte Geschichte und die am häufigsten illustrierte Schilderung im Judentum. „Eine Legende von universeller Bedeutung über die Befreiung des Menschen aus Sklaverei“, sagte Wolfgang Freitag. Die Künstler reihen sich mit ihrem Werk in die lange und reiche Tradition der Haggadah-Darstellungen ein. „Eine Ostfriesland-Haggadah hat es noch nie gegeben“, freut sich der DIG-Vorsitzende. „Wir setzen damit ein Zeichen. Dieses Kunstereignis wird weit über Ostfrieslands Grenzen hinaus wirken“, ist sich Gitta Connemann sicher.

Die Kunstausstellung soll im nächsten Jahr in Norden eröffnet werden. Anschließend wird sie auch in Leer,  Aurich und Jever zu sehen sein.

Am 31. Oktober 1517 schlug Martin Luther 95 Thesen gegen den Missbrauch an die Tür der Wittenberger Schlosskirche. Dieser Tag gilt als Beginn der Reformation. Am 31. Oktober 2017 jährt sich der Thesenanschlag zum 500. Mal. Bis dahin läuft die 2008 gestartete Lutherdekade. In zehn Themenjahren wird neu ergründet, was Reformation bedeutet – damals wie heute. Der Bund hat dafür das Förderprogramm „Reformationsjubiläum 2017″ aufgelegt. Im Mittelpunkt des kommenden Jahres steht das Thema „Reformation und Toleranz“.

Große Freude über die Förderung vom Bund
Große Freude über die Förderung vom Bund

09.11.2012: Fit für die Zukunft

Liebe Freunde,

derzeit erreichen uns viele erfreuli­che Zahlen. Im Jahr 2011 sank die Zahl der Empfänger staatlicher Sozialleistungen auf den niedrigsten Stand seit 2006. Immer weniger Menschen sind auf Hartz IV oder auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Aufgrund der guten Konjunktur erhalten die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich höhere Gehälter. Um durchschnittlich 3,2 Prozent stiegen die tariflichen Monatsverdienste von Juli 2011 bis Juli 2012. Gleichzeitig sank auch die Ein­kommensungleichheit signifikant – seit 2005 in Ostdeutschland um neun Prozent, im Westen um vier. Auch in der Euro-Schuldenkrise ist der Arbeitsmarkt stabil. Im Oktober lag die Arbeitslosenquote auf weiterhin niedrigem Niveau von 6,5 Prozent. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist weiterhin auf Rekordniveau. Wir haben europaweit die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit. Im Vergleich zu anderen Staaten in der Europäischen Union und auch im internationalen Vergleich sind dies sehr gute Ergebnisse, die die strukturelle Stärke unseres Arbeitsmarktes und der deutschen Wirtschaft insgesamt belegen.

Darauf dürfen und werden wir uns aber nicht ausruhen. Bei allen positiven Nachrichten: Die Finanzkrise hat die Weltmärkte geschwächt. Viele Staaten, auch außerhalb der EU, leiden weiterhin unter Konjunktureinbrüchen, wachsender Arbeitslosigkeit und hoher Verschuldung. Das kann unsere exportorientierte Wirtschaft in Deutschland treffen. Die konjunkturellen Erwartungen für 2013 gehen zurück. Die „Wirtschaftsweisen“ fordern daher weitere Reformen, vor allem der Europäischen Uni­on. Und sie fordern den konsequenten Abbau von Schulden. Beides haben wir in der christlich- liberalen Koalition fest im Blick. Bereits im kommenden Jahr – und damit drei Jahre früher als geplant – werden wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten. Wir gehen sogar noch weiter: Bereits 2014 streben wir einen strukturell ausgeglichenen Haushalt an. So hat es der Koalitionsausschuss am vergangenen Sonntag beschlossen. Wir dürfen und werden in unseren Sparanstrengungen nicht nachlassen. Dies kann im Zweifel auch schmerzhafte Einschnitte bedeuten. Aber wir wissen: Nur wenn wir konsequent unsere Schulden abbauen, erlangen wir die notwendige Handlungsfähigkeit zurück, um unsere Gesellschaft zu ge­stalten. Das gilt für uns genauso wie für unsere Partner in Europa.

Der Bund entlastet Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe. Wir beschlossen am Donnerstag, dass der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bis 2014 in mehreren Schritten übernimmt. Damit hält unsere Koalition ihr Versprechen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und ihnen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die Union unterstreicht erneut ihre besondere Rolle als die Kommunalpartei. Allein für den Zeitraum von 2013 bis 2016 entlastet der Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um voraussichtlich 20 Milliarden Euro. Doch die Entlastung für die Kommunen wirkt nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern vor allem langfristig. Denn wegen der zunehmenden Alterung der Gesellschaft werden die Ausgaben in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung langfristig ansteigen.

Unsere Koalition nimmt die Energie- und Kraftstoffpreise unter die Lupe. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einrichtung einer Markttransparenzstelle. Diese erhält zum einen die Befugnis, die aktuellen Verkaufspreise für Ben­zin und Diesel zu erheben und auszu­werten. Zum anderen soll sie die Preisbildung auf den Großmärkten für Strom und Gas beobachten. Ziel ist es, über die Markttransparenzstelle den Wettbewerb und die Verbraucherinteressen zu stärken. Online-Informationsdienste über Kraftstoffpreise sollen auf die von der Markttransparenzstelle gesammelten Daten zurückgreifen und den Konsu­menten einen aktuellen Überblick ge­ben können – z.B. über Apps für Smartphones. Autofahrer können dann gezielt die billigste Tankstelle in ihrer Umgebung anfahren. Eine sichere und preiswerte Strom- und Gasversorgung ist Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Die Markttransparenzstelle erhält die notwendigen Instrumente, um Daten zu erheben, Verstöße gegen den Wettbewerb zu ermitteln und entsprechend zu ahnden. Sanktioniert werden Verstöße gegen die Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie gegen die Verpflich­tung zur sofortigen Veröffentlichung und gegen die Meldepflichten.

Der Bundestag hat die Bundeswehr-Einsätze im Rahmen der UN-Missionen für Darfur und Südsudan bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Für jede Mission können bis zu 50 Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden. In der Region Darfur im Westen des Sudans überwacht die UNAMID den Waffenstillstand zwischen Regierungstruppen und Aufständischen. Durch Patrouillen leistet die UNAMID einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung. Eine dauerhafte Lösung des Darfur-Konflikts zeichnet sich nicht ab. Die Bundeswehr will weiterhin zehn Soldaten im Hauptquartier der Mission einsetzen. Die UNMISS überwacht die prekäre Sicherheitslage im Südsudan. In dem seit 16 Monaten unabhängigen Land muss der Sicherheitssektor komplett neu aufgebaut werden. Derzeit sind 16 Bundeswehrsoldaten daran beteiligt. Die Sicherheitslage im Südsudan ist fragil. Das Land leidet unter einer tiefen Wirtschaftskrise.

Mit besten Grüßen

Ihre

Gitta Connemann

Kurzberichte aus dem Plenum

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung). Wir setzten in zweiter und dritter Lesung die letzten offenen Punkte des Hartz-IV-Regelsatzkompromisses aus dem Vermittlungsverfahren Anfang 2011 um und sichern so die milliardenschweren Entlastungen der Kommunen durch den Bund gesetzlich ab.

Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes und Gesetz zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes. In dieser Woche haben wir die Einführung eines Betreuungsgeldes ab dem 1.8.2013 beschlossen. Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31. Juli 2014 zunächst 100 Euro/Monat. Ab dem 1. August 2014 beträgt es 150 Euro/Monat. Außerdem bringen wir in 1. Lesung die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Ergänzung auf den Weg, mit der bei Verwendung des Betreuungsgeldes für zusätzliche private Altersvorsorge oder für ein Bildungssparen ein Bonus von 15 Euro im Monat gezahlt wird.

Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen / Abschaffung der Praxisgebühr. In 2./3. Lesung haben wir beschlossen, dass Pfleger sich gemeinsam mit dem Schwerbehinderten in eine stationäre Reha oder Vorsorge aufnehmen lassen können. Bisher war das nur bei stationärer Aufnahme ins Krankenhaus möglich. Dieses Gesetz wird ergänzt, um die am Sonntag vom Koalitionsausschuss beschlossene Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 rechtzeitig beschließen zu können.

Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas. Zur Sicherstellung transparenter und wettbewerbskonformer Preisbildungen bei Strom und Gas vollzieht das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz die Angleichung deutschen Rechts an den europäischen Rahmen. Gleichzeitig richten wir Monitoringstellen ein, die die reibungslose Durchführung der Energiewende, aber auch eine bessere Transparenz der Preisveränderungen im Tankstellensektor gewährleisten werden. Diese zentrale Marktbeobachtung soll die Aufdeckung und Sanktionierung von Kartellrechtsverstößen erleichtern.

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, die eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung erzwingen. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, den Unterschied der Sicherheitsverwahrung zum Strafvollzug deutlicher sichtbar zu machen, da die zu verwahrenden Personen, von denen weiterhin eine Gefährdung ausgeht, ihre Strafe schon verbüßt haben. Das Gesetz regelt daher unter anderem, die Sicherungsverwahrung in vom Strafvollzug eindeutig getrennten geeigneten Einrichtungen vorzunehmen und eine begleitende, intensive therapeutische Betreuung der Untergebrachten zu gewährleisten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID). In namentlicher Abstimmung haben wir über die Mission im Sudan entschieden. Die Lage in Darfur bleibt angespannt. Immer wieder aufflammende Kämpfe zwischen Regierungstruppen, Rebellen und Milizen sowie eine hohe Bedrohung durch bewaffnete Banditen belasten die weiterhin prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung. UNAMID hat einen Unterstützungsplan für die Umsetzung des Friedensabkommens von Doha erarbeitet. Die Umsetzung geht, wenn auch langsam, voran. Mit einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur ist indes nur dann zu rechnen, wenn eine umfassende politische Lösung für den Darfur-Konflikt gefunden wird. Deutschland engagiert sich vor diesem Hintergrund weiterhin für eine friedliche und nachhaltige Lösung des Darfur-Konflikts.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS). Ebenfalls in namentlicher Abstimmung entschieden wir über die Fortsetzung der Mission in dem seit mehr als einem Jahr unabhängigen Südsudan, dessen Situation von einer tiefen wirtschaftlichen Krise, humanitärer Not sowie einer fragilen Sicherheitslage geprägt ist. Aufbau und politische Stabilisierung der internen Situation bedürfen intensiver Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft. Kernaufgaben der Mission sind daher die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährleistung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors.

Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes. In zweiter und dritter Lesung haben wir die Ergänzung des Geldwäschegesetzes beschlossen, die aufgrund der Veränderung der Gesetzgebung der Länder, die eine Legalisierung von Glücksspielen im Internet vorgenommen haben, notwendig geworden ist. Ziel ist die Vermeidung der Geldwäsche über neue Formen des Glücksspiels, daher schaffen wir spezifische neue Sorgfaltspflichten für deren Veranstalter. Auch Kredit- und Zahlungsinstituten, die in diesem Zusammenhang eingebunden sind, entstehen entsprechende Pflichten. Wir entsprechen hiermit europarechtlichen Vorgaben.

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. Seit dem Jahr 1999 kennt das Energie- und Stromsteuergesetz Steuerbegünstigungen für produzierende Unternehmen. In zweiter und dritter Lesung sicherten wir die gesetzliche Grundlage für eine Nachfolgeregelung dieses sog. Spitzenausgleiches, und sicherten so die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe. Die Neuregelung sieht Verpflichtungen für die Begünstigten vor – diese müssen etwa Managementsysteme nachweisen, über die sie ihre Umweltbilanz verbessern. Voraussetzung ist ebenfalls, dass die begünstigten Wirtschaftszweige insgesamt einen Beitrag zur Energieeinsparung erbringen. Die zu erreichenden Effizienzziele werden gesetzlich vorgegeben und durch externe Experten überprüft.

Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz). Wir haben in dieser Woche beschlossen, dass Privatkunden die ihnen geläufige Kontonummer und Bankleitzahl über Februar 2014 hinaus übergangsweise zwei Jahre länger verwenden dürfen. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann ausschließlich die internationale Kontokennung IBAN zu verwenden. Auch das in Deutschland übliche Elektronische Lastschriftverfahren darf aufgrund einer Sonderregelung bis zum 1. Februar 2016 weitergeführt werden.

Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung. In zweiter und dritter Lesung verpflichteten wir ausflaggende Reeder aus Deutschland dazu, ausgeflaggte Schiffe weiterhin als Ausbildungsplätze anzubieten. Ausnahmsweise kann diese Verpflichtung durch die Zahlung einer zweckgebundenen Ablösesumme aufgehoben werden. Weiterhin kommt es zu einer Anpassung des deutschen Flaggenrechts an den europäischen Rahmen.

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (Antibiotika in der Tierhaltung). Ziel der in erster Lesung vorgestellten Novelle ist die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung, die über eine Reihe von Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung einer Datenbank zur Kontrolle der Therapiehäufigkeit erreicht werden soll.

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften. Über das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz gleichen wir deutsches Recht an die europäischen Vorgaben an. Mit der Veränderung wird die Möglichkeit einer umweltrechtlichen Verbandsklage wie durch den EuGH gefordert eingeführt. In Deutschland wird die nun einzuführende Verbandsklage mit einer Klagebegründungsfrist ergänzt, um sicher zu stellen, dass das Instrument der Verbandsklage in der Praxis nicht zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen missbraucht wird.

Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess. Durch das in zweiter und dritter Lesung beschlossene Gesetz müssen gerichtliche und sonstige justizielle Entscheidungen im Zivilprozess künftig mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Ebenfalls geregelt werden einige andere, mit der Rechtsbehelfsbelehrung nicht zusammenhängende Punkte geregelt, wie etwa eine Entfristung des im Finanzmarktstabilisierungsgesetz befristet eingeführten Überschuldungsbegriffs für Unternehmungen.

Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. In erster Lesung befassten wir uns mit einem Gesetzesentwurf zur Erleichterung der Abwicklung der steigenden Anzahl von strittigen Sachverhalten zwischen Luftfahrtunternehmen und Fluggästen. Angesichts der Ähnlichkeit der in der Regel einfach zu beurteilenden Streitfälle setzt die gesetzliche Regelung zur Beschleunigung der Streitbeilegung auf eine Stärkung von privatrechtlich organisierten Schlichtungsstellen, ohne den Beteiligten den gerichtlichen Weg grundsätzlich zu versagen.

Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Im Zentrum des in erster Lesung zu beratenden Gesetzes steht die Umsetzung des EU-Milchpaktes, der sich mit der Stärkung der Erzeugerseite insbesondere gegenüber den Molkereien befasst.

Gesetz zur Änderung des Ausländerzentralregistergesetzes. Nach einem Urteil des EuGH dürfen personenbezogene Daten von Unionsbürgern nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem Register wie dem Ausländerzentralregister gespeichert und genutzt werden. Die Grundsätze dieses Urteils zu den Voraussetzungen der Speicherung, der Erhebung sowie der Auswertung statistischer Daten und der Datennutzung zur Kriminalitätsbekämpfung setzten wir nunmehr um.

Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben von den weltweit mehr als 600 Millionen Menschen mit Behinderungen fast 70 Prozent in den Entwicklungsländern. Der Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP fordert die Bundesregierung daher dazu auf, diese Tatsache in der Weiterentwicklung der dem Leitbild der Inklusion folgenden deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker zu berücksichtigen und die Vertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen in die Planung und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen.

Daten und Fakten

Weniger Einkommensungleichheit. Seit der Ablösung der rot-grünen Regierung 2005 hat sich die Einkommensungleichheit in Deutschland deutlich reduziert. Dies bestätigt eine aktuelle Studie des gewerkschaftsnahen DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung). Die Markteinkommen der Personen in privaten Haushalten, deren Hauptkomponente Erwerbseinkommen sind, stiegen seit 2005 um 4%. Auch die verfügbaren Haushaltseinkommen stiegen nach 2005 stetig, während sie zwischen der Jahrtausendwende und noch 2005 stagniert hatten, teilweise sogar zurückgegangen waren. Die Entwicklung der Einkommen von 2009 auf 2010 offenbart dabei deutliche Unterschiede zwischen den Einkommensgruppen: Die unteren 40 Prozent der Bevölkerung konnten ihr verfügbares Einkommen real um etwa zwei Prozent und damit überdurchschnittlich steigern, während die Einkommen der restlichen Bevölkerung stabil blieben. Die Einkommensungleichheit nahm im Zuge der konjunkturellen Verbesserungen in Deutschland dementsprechend ab. In Ostdeutschland sank der Gini-Koeffizient, der ein Standardmaß zur Messung von Einkommensungleichheit ist, um 9% und im Westen Deutschlands um 3%. In beiden Landesteilen ist außerdem die Ungleichheit bei den Markteinkommen auf den Stand vom Beginn des vergangenen Jahrzehnts zurückgegangen. (Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung – DIW)

Löhne steigen so stark wie seit 2008 nicht mehr. Die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aufgrund der guten Konjunktur deutlich höhere Löhne und Gehälter. Um durchschnittlich 3,2% stiegen die tariflichen Monatsverdienste von Juli 2011 bis Juli 2012. Der Anstieg der Tarifverdienste beschleunigte sich im Laufe dieses Jahres: Betrug er zu Beginn des ersten Quartals im Januar noch 2,0%, waren es zu Beginn des zweiten Quartals 2,2%. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist der Anstieg um 3,2% im Juli 2012 auf die Tarifabschlüsse in der Metallindustrie und in der Chemischen Industrie zurückzuführen. Im Jahresvergleich stiegen die Tarifverdienste in unterschiedlichen Berufsgruppen deutlich. Angestellte im Bereich Erziehung und Unterricht, also überwiegend Angestellte kommunaler Kinderkrippen und Kindergärten, verdienen nun durchschnittlich 4,0% mehr. Auch in der öffentlichen Verwaltung (+3,6%) sowie im verarbeitenden Gewerbe (+3,9%) stiegen die tariflichen Monatsverdienste. Im Gesundheits- und Sozialwesen lagen die Tarifverdienste um 2,9% höher als im Vorjahr, im Gastgewerbe um 2,6%. Mit jeweils 2,3% stiegen die Tarife im Baugewerbe, im Handel und bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie im Bereich Information und Kommunikation (+2,2%) spürbar, wenn auch unterdurchschnittlich. Die Senkung des Rentenversicherungsbeitrags zum 1.1.2013 lässt die verfügbaren Einkommen weiter steigen. (Quelle: Statistisches Bundesamt)

Arbeitslosigkeit in Deutschland weiterhin auf stabil geringem Stand. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist im Oktober erneut leicht gesunken. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte, waren in diesem Monat 2,753 Millionen Arbeitslose registriert. Das seien 35.000 weniger gewesen als im September. Allerdings: Gegenüber dem letzten Oktober ist es zu einem leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen gekommen ist (knapp 16.000 Arbeitslose mehr). Dennoch bezeichnete BA-Chef Frank-Jürgen Wiese den Arbeitsmarkt als „robust und in einer guten Verfassung“. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Weniger Hilfeempfänger. Niedrigster Wert seit 2006. Im Jahr 2011 ging in Deutschland der Anteil der Empfänger von Grundsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung erneut zurück. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erhielten zum Jahresende 2011 rund 7,3 Millionen Menschen und damit 8,9 Prozent der Bevölkerung Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Das ist der niedrigste Wert seit der erstmali­gen Berechnung im Jahr 2006. Die Inanspruchnahme von Leistungen der sozialen Mindestsicherung sank gegenüber 2006 in allen Bundesländern: Am stärksten war der Rückgang in Mecklenburg-Vorpommern – von 17,8 Prozent 2006 auf 13,7 Prozent 2011. Wie in den Vorjahren war die Quote zum Jahresende 2011 in Berlin am höchsten (18,9 Prozent) und in Bayern am niedrigsten (4,3 Prozent).

Stärkster Rückgang bei Hartz IV. Die Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Siche­rung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt), Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (beides als Sozialhilfe bezeichnet), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Leistungen der Kriegsopferfürsorge. Die Empfängerzahlen der einzelnen Sozialleistungen entwickelten sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich. So ging die Anzahl der Hartz-IV-Empfänger – der größten Empfängergruppe – zum Jahresende im oben genannten Zeitraum um 16,0 Prozent auf rund 6,1 Millionen Personen zurück. Die Inanspruchnahme der Sozialhilfe stieg im gleichen Zeitraum um 24,7 Prozent auf über 952.000 Personen an.

121109 Bundestag-Aktuell 17-12

05.11.2012: Ausbildungswerkstatt: „Wichtige Hürde genommen“

RHEIDERLAND. Die Ausbildungswerkstatt der Bundeswehr soll in der Region erhalten bleiben. Offen ist weiterhin die Frage, an welchem Standort die Einrichtung künftig angesiedelt werden soll. Darüber hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey am Wochenende die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann informiert. „Wir haben jetzt eine wichtige Hürde genommen. Das ist eine tolle Nachricht für die zwölf Ausbilderinnen und Ausbilder. Es bleiben alle 138 Ausbildungsplätze erhalten“, freute sich die Christdemokratin. Bisher war die Ausbildung junger Menschen in Weener nur bis 2014 gesichert.

Bekanntlich standen in den letzten Monaten alle 32 Ausbildungswerkstätten in Deutschland auf dem Prüfstand. Dazu wurden vor Ort in jeder Ausbildungswerkstatt Daten erhoben und ausgewertet. Für Weener wurden dabei auch Minuspunkte festgestellt. Dazu zählte beispielsweise der schlechte bauliche Zustand der Werkstätten sowie die niedrige Übernahmequote. Doch auf der Plusseite standen zwei wichtige Argumente für die Ausbildung im Rheiderland. „Nur in Weener werden Informatiker und Elektroniker ausgebildet. Das Angebot und die Qualität der Ausbildung werden anerkannt“, betonte Connemann.

Der Dreh- und Angelpunkt der Gespräche in den letzten Monaten war auch die Frage: welcher Beitrag kann vor Ort für den Erhalt der Ausbildungswerkstatt geleistet werden? Denn die Einrichtung der Bundeswehr ist sanierungsbedürftig. Die Kosten werden auf rund fünf Millionen Euro geschätzt. Auf Initiative von Gitta Connemann hatte ein Runder Tisch dazu ein Konzept erarbeitet. Eine Möglichkeit war auch eine Umsiedlung der Ausbildungswerkstatt zeitweise oder dauerhaft in bestehende Werkstätten im Landkreis Leer, heißt es in der Vorlage, die von allen Mitgliedern des Runden Tisches unterzeichnet wurde.  „Das Ob steht fest. Jetzt geht es noch um das Wo und Wie“, sagte Gitta Connemann. Folgende Alternativen liegen nun auf dem Tisch: der Neubau durch die Bundeswehr selbst sowie der zeitweise oder dauerhafte Umzug in Werkstätten nach Westoverledingen. Ebenfalls seien zwei Investoren für einen Neubau am Standort Weener im Gespräch. Und es sei zu klären, wie die Übernahmequote erhöht werden kann.

„Das ist ein guter Tag für unsere Heimat. Die personellen Voraussetzungen sind bestens“, sagte Gitta Connemann. Die Einrichtung sei ein Aushängeschild bei der Nachwuchswerbung für die Bundeswehr. „Unser Einsatz hat sich gelohnt“.