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Monat: Oktober 2012

30.10.2012: „Vorurteile weiter abbauen“

HANNOVER/ PAPENBURG/ LEER. Die beiden Ostfriesen Reinhold Robbe und Gitta Connemann sind am Wochenende auf der Hauptversammlung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft erneut in den Vorstand gewählt worden. Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Reinhold Robbe wurde zum Präsidenten, die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann zur Vize-Präsidentin gewählt. Neben den Vorstandswahlen stand eine Hannoveraner Erklärung zur aktuellen Lage in Israel und im Nahen Osten im Mittelpunkt der Versammlung.

Für Robbe und Connemann hat ihre ehrenamtliche Tätigkeit für die DIG eine besondere Bedeutung. „Nicht nur die Politiker, sondern unsere ganze Gesellschaft hat eine Verantwortung für die Menschen in Israel“, betonte Reinhold Robbe.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft leistet für Gitta Connemann einen wichtigen Beitrag für die Verständigung zwischen Deutschland und Israel. „Ich erlebe häufig Unverständnis für die Situation in dem jeweils anderen Staat, die aus Unkenntnis resultiert. Die DIG klärt durch Informationsangebote und Austauschprogramme auf. Auch in unserer Region gibt es einen regen Jugendaustausch. Es gibt keinen besseren Weg, Vorurteile abzubauen“, sagte die Christdemokratin.

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft wurde 1967 gegründet. Ziel ist es, die kulturelle und geographische Distanz zwischen Deutschland und Israel zu überbrücken.

 

29.10.2012: Für mehr Parlamentskontrolle im Euro-Raum

Liebe Freunde,

man kann es nicht oft genug sagen: ein Glück, dass in der gegenwärtigen Lage in Europa Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble die Ver­handlungen für unser Land führen. Beim jüngsten EU-Gip­fel hat sich dies wieder einmal bestätigt. Trotz des Drucks vieler Länder wird die europäische Bankenaufsicht nun auf vernünftige Weise und in vernünftigem Tempo eingeführt. Die neue Kontrollinstanz muss zunächst wirksam arbeiten. Erst dann können marode Banken Geld aus den Töpfen des Rettungsschirms ESM erhalten – ohne den Umweg über ih­ren Staat. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Das hat die Kanzlerin immer gesagt – und so kommt es nun auch. Die neue europäische Bankenaufsicht ist der erste Schritt zu verbesserten Kontrollen im Euro-Raum insge­samt. Weitere werden folgen müssen, um das Vertrauen in die Stabilität unserer Währung endgültig wiederherzustel­len. Dazu kann auch gehören, den europäischen Wäh­rungskommissar mit mehr Rechten auszustatten, wie es unser Finanzminister vorgeschlagen hat.

Vor einem solchen Schritt muss aber zwingend die Frage der parlamentarischen Kontrolle der Brüsseler Exekutive bei Entscheidungen für den Euro-Raum geklärt werden. Was die Überwachung der nationalen Haushalte angeht, so muss die Exekutive stärker werden – keine Frage. Doch ist völlig ungeklärt, wer wiederum sie dabei kontrolliert. Das Europäische Parlament besitzt dazu nicht die Legitimation. Es ist die Vertretung der Bürger aller EU-Staaten, nicht aber die der Euro-Länder. Deshalb muss in Brüssel zwingend eine Institution geschaffen werden, die die Bürger aus eben diesen Ländern repräsentiert. Wir brauchen hier mehr De­mokratie.

Wolfgang Schäuble hat die Idee geäußert, dass dazu aus dem Europa-Parlament ein entsprechender Ausschuss mit Vertretern der Euro-Staaten gebildet werden könnte. Mögli­cherweise reicht dies für die Zukunft aber nicht aus. Groß­britannien zum Beispiel wird auf absehbare Zeit nicht Mit­glied des Euro-Raums werden. Europa wird daher voraus­sichtlich keine große Währungsunion werden, die sich ohne weiteres der EU-Institutionen bedienen können wird. Wir müssen daher über eigenständige Institutionen für den Euro-Raum nachdenken. Eines muss dabei klar bleiben: Solange Entscheidungen aus Brüssel den Haushalt der Mitgliedstaaten betreffen, müssen die nationalen Parlamente auch das letzte Wort be­halten.

Mit der Verabschiedung des Beitrags­satzgesetzes 2013 haben wir in dieser Sitzungswoche eine wichtige Ent­scheidung getroffen, die bei einer Vielzahl von Bürgern zu einer Entlas­tung führen wird. Zentrales Element ist die Absenkung des Rentenbeitrags­satzes von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttolohns ab dem 1. Januar 2013. Davon profitieren nicht nur die Bei­tragszahler, sondern auch diejenigen, die heute schon eine Rente erhalten. Das Gesetz schafft damit ein echtes Stück Generationengerechtigkeit. Es ist in Deutschland gesetzlich ge­regelt, dass die Rentenbeiträge sinken müssen, wenn die Rücklagen in der Rentenkasse 1,5 Monatsausgaben überschreiten. Dieser Punkt wurde zuletzt deutlich überschritten: Auf­grund der guten wirtschaftlichen Ent­wicklung betragen die Rücklagen in der Rentenkasse derzeit 27 Milliarden Euro. Dass wir heute in der Position sind, die Beitragssätze bei der Renten­versicherung senken zu können, ist ein Erfolg unserer soliden Arbeits­markt- und Sozialpolitik. Die Renten­kasse ist aber keine Sparkasse. Für uns ist es wichtig, dass die Menschen in Deutschland von der positiven Wirt­schaftslage profitieren. Mit der nun beschlossenen Senkung der Renten­beiträge bleibt den Bürgern mehr Net­to vom Brutto. Sie können so am Auf­schwung teilhaben.

Es sind jedoch nicht nur die Bei­tragszahler, die vom Aufschwung pro­fitieren. Auch die etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland profitieren von der Senkung des Beitragssatzes. Denn die Rentenformel hat den Ef­fekt, dass sich Senkungen des Renten­beitrages positiv auf die Rentenan­passung auswirken. Zum 1. Juli 2013 dürfte dieser Extra-Zuschlag 0,4 Pro­zent betragen, weil der Rentenbeitrag 2012 bereits von 19,9 auf 19,6 Prozent abgesenkt worden ist. Zum 1. Juli 2014 dürften es weitere 0,9 Prozent sein, die die Rentner mehr erhalten als es allein aus der positiven Ent­wicklung bei Lohn und Beschäftigung möglich wäre. Die Senkung des Ren­tenbeitragssatzes entlastet damit Jung und Alt. Neben Beitragszahlern und Rentnern profitieren auch die Unter­nehmen, weil die Lohnnebenkosten sinken. So können wiederum neue Arbeitsplätze entstehen. Diese Entwicklungen zeigen deutlich, dass unsere Anstrengungen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik erfolg­reich sind. Die positive Entwicklung schützt uns aber nicht davor, weiter intensiv daran zu arbeiten, die gesetz­liche Rente am Leben zu erhalten. In den nächsten Tagen müssen wir in­tensiv nach Lösungen suchen, damit die Rentenbeiträge für die Jungen auch in Zukunft bezahlbar bleiben und die Älteren die Gewissheit haben, dass ihre Renten sicher sind.

Alle Fraktionen des Deutschen Bun­destages mit Ausnahme der Linken ha­ben sich in dieser Woche auf ein neues Wahlrecht verständigt. Das vereinbarte Modell sieht eine Zuteilung der Bun­destagssitze auf die Länder nach Bevöl­kerungsstärke vor. Überhangmandate werden voll ausgeglichen. So soll künf­tig auch das sogenannte negative Stimmgewicht vermieden werden. Da­rüber hinaus wird sichergestellt, dass Bundesländer und Regionen auch in Zukunft angemessen im Parlament vertreten sind. Die Neuregelung hatte das Bundesverfassungsgericht in sei­nem Urteil vom Juli verlangt. Mit der fraktionsübergreifenden Einigung steht die von den Parlamen­tarischen Geschäftsführern und Fach­politikern erarbeitete Reform des Wahlrechts auf einem breiten parla­mentarischen Fundament. Das zu­ständige Bundesinnenministerium wurde beauftragt, einen entsprechen­den Gesetzentwurf auszufertigen. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfah­rens Anfang 2013 ist damit wahr­scheinlich. Sollten künftig für eine oder meh­rere Fraktionen Überhangmandate anfallen, also mehr Direkt- als Listen­mandate in einem Bundesland, erhal­ten die anderen Fraktionen proportio­nal zu ihrer Größe zusätzliche Sitze. Dadurch entspricht die Sitzverteilung im Bundestag am Ende wieder dem Zweitstimmenergebnis bei der Wahl. Der Parteienproporz wird auf diese Weise wieder hergestellt. Mit der neuen Regelung kommt es nun zu einer zusätzlichen Vergröße­rung des Bundestages, wenn Über­hangmandate anfallen. In der laufen­den Legislaturperiode hätte der Bun­destag Berechnungen des Bundesinnenministeriums zufolge nach dem neuen Modell 671 statt der 622 Mitglieder gehabt, die es Anfang 2009 tatsächlich waren. Für die 24 Überhangmandate hätte es 49 Aus­gleichsmandate gegeben. Den Prog­nosen zufolge hätte der nächste Bun­destag 648 Mitglieder. Trotz der absehbaren Vergrößerung bleibt der Bundestag auch künftig im Vergleich zu anderen europäischen Demokratien ein kleines Parlament. Gemessen an der Bevölkerungszahl hat Deutschland weniger Volksvertre­ter als Frankreich, Italien, Schweden oder Großbritannien. In seiner Entscheidung zum Wahl­recht von 2009 hatte das Bundesver­fassungsgericht die Abschaffung des negativen Stimmgewichts gefordert, 2012 zusätzlich den Ausgleich von Überhangmandaten. Unter negativem Stimmgewicht bezeichnet man einen Effekt, bei dem sich Wählerstimmen gegen den Wählerwillen auswirken. In diesem Fall würden mehr Stimmen für eine Partei bewirken, dass diese weniger Abgeordnetenmandate be­kommt. Weniger Stimmen für diese Partei würde ihr mehr Sitze einbrin­gen. Die Richter hatten in ihrem Urteil vom Juli dazu aufgefordert, ein neues Wahlrecht mit einer breiten parla­mentarischen Mehrheit zu verab­schieden.

Das Ehrenamt zu fördern ist ein Her­zensanliegen der CDU/CSU-Fraktion. Bürgerschaftliches Engagement ist ei­ner der Grundpfeiler unserer Gesell­schaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiati­ven ein. Viele Bereiche des öffentli­chen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denk­bar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen. Dies verdient Anerkennung und Un­terstützung von Seiten der Politik. Ziel der Union ist es daher, die Anrei­ze für das bürgerschaftliche Engage­ment zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Daher hat eine Arbeitsgruppe der Finanz-, Sport- und Rechtspolitiker der Koalitions­fraktionen ein entspre­chendes Gesetz auf den Weg gebracht, welches am Mittwoch im Bundeska­binett beschlossen wurde. Es umfasst Maßnahmen aus unterschiedlichen Bereichen, die ehrenamtlich tätige Bürger berühren: vom Steuerrecht bis hin zum Zivilrecht. Ein wichtiger Punkt ist die Anhe­bung der steuerlichen Pauschalen: Übungsleiter wie etwa Sporttrainer oder Erzieher können künftig statt 2.100 bis zu 2.400 Euro jährlich steu­er- und sozialversicherungsfrei erhal­ten. Aber auch andere ehrenamtlich Tätige wie Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 statt bisher 500 Euro begünstigt. Auch für die vie­len Vereine und Stiftungen, in denen sich Ehrenamtliche organisieren, sieht der Gesetzentwurf deutliche Verbesserungen vor. So wird die Frist, innerhalb derer steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwen­den müssen, um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Die Rücklagenbildung wird künftig deutlich flexibler gestal­tet. Kleine Vereine werden durch die Erhöhung der Umsatzgrenze für sportliche Veranstaltungen auf 45.000 Euro gefördert. Vereine erhalten au­ßerdem zukünftig eine verbindliche Bescheinigung, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerken­nung als gemeinnützig erfüllt.

Viele Ehrenamtliche bewegt die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Der Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmit­gliedern vor und mindert damit die möglichen Risiken für die Engagierten. Auch in Zukunft kommt Deutsch­land nicht ohne motivierte Ehrenamt­liche aus. Die Gesetzesinitiative soll ein klares Signal an die engagierten Bürger sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt wird. Das Gesetzes­paket wird sowohl von der Bundesre­gierung wie auch von den Regierungs­fraktionen eingebracht werden und nach der Verabschiedung im nächsten Frühjahr rückwirkend ab 1. Januar 2013 gelten.

Die Gesetzesinitiative zur Stärkung des Ehrenamtes soll ab 1. Januar 2013 gelten und folgende Elemente enthalten:

Die Übungsleiterpauschale wird von 2.100 Euro auf 2.400 Euro und die Ehren-amtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro erhöht.

  • Die Umsatzgrenze von Veranstaltungen eines Sportvereins wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Bei kleineren Veranstaltungen entfällt die Pflicht, die Ausgaben detailliert dem steuerpflichtigen bzw. dem steuerfreien Bereich zuzu­ordnen.
  • Es wird eine rechtsverbindliche Bescheinigung darüber ausgestellt, ob die Ver­einssatzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.
  • Die Mittelverwendungsfrist wird um ein weiteres Jahr ausgedehnt, um eine flexi­blere Mittelverwendung zu ermöglich.
  • Die Zuführung der ideellen Mittel in eine freie Rücklage und die Einführung einer Wiederbeschaffungsrücklage wird erleichtert.
  • Die Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen wird beschränkt.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

121026 Bundestag-Aktuell 16-12

27.10.2012: „Greening“ darf nicht Flächenstilllegung bedeuten

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union sorgen derzeit für Diskussion. In der Kritik stehen die so genannten „Greening-Maßnahmen“. Nach den Brüsseler Vorstellungen sollen sieben Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen zusätzlich aus der Produktion genommen werden.

„Davon wären alle Höfe in Ostfriesland und dem Emsland betroffen. Denn der Wettbewerb um die ohnehin knappe Fläche würde sich noch weiter verschärfen. Die Vorschläge der EU-Kommission müssen deshalb dringend und deutlich nachgebessert werden“, kritisierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie ist Mitglied im Ausschuss des Deutchen Bundestages für „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“. Dort wurden jetzt die EU-Vorschläge in einer öffentlichen Anhörung diskutiert.

Die vorgeschlagene Herausnahme von Flächen aus der produktiven landwirtschaftlichen Nutzung stieß bei den Sachverständigen durchgängig auf Ablehnung. Die Nachfrage nach Lebensmitteln steige. Eine Flächenstilllegung sei mit dem Ziel der Ernährungssicherung nicht vereinbar und verantwortungslos. Mehrere Sachverständige zweifelten auch die Effizienz der Maßnahmen an. Der Grund: Maßnahmen, die einheitlich für ganz Europa gelten, würden den vielen geografischen und klimatischen Besonderheiten der europäischen Regionen nicht gerecht werden. „Deshalb sollten zusätzliche regionalspezifische Umweltmaßnahmen in der zweiten Säule der GAP, also der Förderung des ländlichen Raumes, verankert werden.“, betonte die Christdemokratin.

Künftig sollte deshalb weiterhin die Gesamtsituation der Landwirtschaft berücksichtigt werden. „Auch bei der Weiterentwicklung der GAP müssen die Wettbewerbsfähigkeit und die Vielfalt der deutschen Landwirtschaft in Zukunft erhalten bleiben. Denn nur eine Landwirtschaft, die dem Wettbewerb gewachsen ist, kann auch die Kosten der hohen zusätzlichen Tierschutz-, Umwelt- und Sozialstandards in der EU schultern“, sagte Gitta Connemann.

24.10.2012: „Ein guter Tag für den Gartenbau“

LEER/ PAPENBURG. Das sind gute Nachrichten für die Gartenbaubetriebe in der Region: die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich auf einen einheitlichen niedrigen Steuersatz für Elementarschäden-Mehrgefahrenversicherungen geeinigt. Künftig werden Mehrgefahrenversicherungen für Elementarschäden in der Landwirtschaft, dem Garten- und Weinbau durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert.

„Hagel, Sturm, Frost, Starkregen oder Schnee sind eine Bedrohung für den Anbau von Kräutern, Gemüse oder Pflanzen. Im Schadensfall kann eine ganze Produktion ausfallen. Für die Betriebe in Halte, Völlen oder Papenburg kann es zur Existenzfrage werden, ob eine Versicherung besteht oder nicht“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie ist in der Arbeitsgruppe „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ der CDU/CSU für die Belange des Gartenbaus zuständig. Nach Gesprächen vor Ort hatte sie die Gesetzesänderung maßgeblich vorangetrieben.

„Durch die Neuregelung schaffen wir die dringend benötigte Rechtssicherheit für unsere Gärtnerinnen und Gärtner in der Region“, sagte Gitta Connemann. Denn seit 2009 hing ein Damoklesschwert über der bisherigen Versicherungspraxis. Die Finanzbehörden beanstandeten Paketlösungen, die bis dato mit dem niedrigeren Steuersatz der Versicherung gegen Hagelschäden besteuert wurden. Gefordert wurde die Trennung der Versicherungen zu unterschiedlichen Steuersätzen.

Den Gartenbaubetrieben in Deutschland drohten Belastungen – durch mehr Bürokratie und höhere Versicherungskosten. „Nun wissen die Betriebe endlich, woran sie sind“, betonte die Christdemokratin. Die Mehrgefahrenversicherung bleibe möglich und zwar zu einem niedrigeren Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme. „Dafür gab es gute Gründe.“ Denn im Schadensfall vermischen sich die Schäden. Hagel und Sturm ziehen häufig gemeinsam übers Land. „Das Wetter fragt nicht nach Versicherungspraxis. Und wir vermeiden damit Wettbewerbsverzerrungen.“ Die einheimischen Betriebe stünden nämlich im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn. Und dort gäbe es Hilfen für Gartenbauer. „Deshalb ist heute ein guter Tag für den Gartenbau.“

Dem stimmt auch Karl Voges von der Gartenbauzentrale in Papenburg zu. „Wir sind froh über diese Entscheidung. Wir haben bis zuletzt gehofft, aber nicht daran geglaubt. Es ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt. Wir haben die richtigen Partner an unserer Seite. Unsere Verbände und die Politik sind gut vernetzt. Das ist eine wirklich gute Nachricht für unsere Region“, betonte der Geschäftsführer.

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. In Zukunft können die Betriebe sich noch besser absichern. Ich möchte mich für den Einsatz von Frau Connemann herzlich bedanken „, sagte Gerhard Schulz. Er ist Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss „Obst und Gemüse“.

Hintergrund:

Seit 1922 wird die Versicherung gegen Hagelschäden mit 0,2 Promille der Versicherungssumme besteuert. Demgegenüber wurde auf die Versicherung gegen die weiteren Elementargefahren wie Sturm, Spätfrost, Starkregen oder auch Schneelast 19% Versicherungssteuer erhoben. Im Fall einer Kombination kam der niedrigere Satz der Hagelversicherung zur Anwendung. Diese Praxis wurde 2009 von den Finanzbehörden beanstandet.

23.10.2012: Gemeinsam eine dauerhafte Lösung finden

Der Grenzverlauf zwischen Deutschland und den Niederlanden im Ems-Dollart-Gebiet ist nach wie vor nicht völkerrechtlich festgelegt. Deshalb sollen neue Regelungen für die künftige wirtschaftliche Nutzung erarbeitet werden, um für Projekte eine Rechtssicherheit garantieren zu können. Bei einem Treffen in Berlin Anfang November stehen die Themen Unterwasserkabel und Pipelines, Fischereigenehmigungen, Umweltregelungen, Schifffahrt, Zoll und Polizei sowie Erneuerbare Energien im Mittelpunkt. „Die bislang ungeklärte Situation führt leider immer wieder zu Konflikten und trübt das sonst so gute nachbarschaftliche Verhältnis“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie ist Halbniederländerin und Mitglied der deutsch-niederländischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Grenzverlauf nicht endgültig geregelt worden. Die Niederlande betrachten den Talweg als Grenze. Deutschland sieht die Grenze dagegen am linken Ufer der Ems. Mit den Planungen des Offshore-Windpark „Riffgat“ vor der Insel Borkum wurde die Frage nach der genauen Grenzlinie wieder aktuell. Denn das Gebiet des Windparks liegt in den umstrittenen Gewässerzonen. Das Land Niedersachsen genehmigte den Windpark. Die Niederlande hatte damals offiziell dagegen protestiert. „Im Ems-Ästuar fehlt eine anerkannte Grenzlinie. Dieses darf nicht zur Behinderung wirtschaftlicher Aktivitäten und Entwicklungen führen. Die Zusammenarbeit darf nicht weiter beeinträchtigt werden“, betonte Gitta Connemann.

Deshalb hatte es bereits ein erstes Treffen Ende September in den Niederlanden gegeben. „Das Gespräch fand in einer sehr konstruktiven Atmosphäre statt und gibt Anlass zur Zuversicht“, sagte Gitta Connemann. Die Niederlande seien bereit, die Grenzfrage zurückzustellen und pragmatische Lösungen für praktische Fragen zu suchen. Beim nächsten Treffen in Berlin soll deshalb eine umfassende Bestandsaufnahme aller bestehenden Regelungen und Vereinbarungen erfolgen. Auf dieser Grundlage soll die Grenzfrage schließlich geklärt werden. „Wir brauchen eine gemeinsame, zufriedenstellende und dauerhafte Lösung“, betonte die Christdemokratin.

19.10.2012: Die Wirtschaft wird weiter wachsen

Liebe Freunde,

Deutschland bleibt auch im kommenden Jahr auf Kurs. Die Wirtschaft wird weiter wachsen. Vielleicht fallen die Wachstumszahlen etwas geringer aus als wir erhofft haben. Doch angesichts der Euro-Schuldenkrise und einer schwä­cheren ökonomischen Entwicklung in Asien und Latein­amerika bleibt unser Land ein Ort der wirtschaftlichen Sta­bilität. Unsere Koalition fördert diese Entwick­lung, wo immer es ihr möglich ist. Zum 1. Januar senken wir die Rentenbeiträge von 19,6 auf 19,0 Prozent. Damit werden die Arbeitnehmer und Unternehmen um 2,7 Milli­arden Euro pro Jahr entlastet. Das stützt den Konsum und die Investitionen.

Die Opposition könnte das Ihrige dazu beitragen, dies noch weiter zu unterstützen. Doch schon seit Monaten blo­ckiert sie im Bundesrat unseren Gesetzentwurf zur Ab­schwächung der kalten Progression. Von den Lohnerhö­hungen bleibt den Arbeitnehmern damit viel weniger als ihnen zusteht. SPD und Grüne wollen immer nur mehr Geld in die Kassen des Staates lenken. Dass den Bürgern Entlastung zusteht, daran denken sie nicht. Für viele Familien im Mittelstand würde sich die finan­zielle Situation weiter verschlechtern, sollten die Steuer­pläne der SPD verwirklicht werden. Denn eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes träfe nicht nur die vermeintlich Reichen. Sie hat Auswirkungen auf den gesamten Steuerta­rif. Nur das verschweigt die SPD.

Noch unverständlicher ist eine weitere Blockade der Oppo­sition von Rot und Grün. Durch ihre Verweigerungshaltung konnte seit über einem Jahr das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung nicht in der Länderkam­mer verabschiedet werden. Dieses Gesetz ist aber eine wichtige Maßnahme zur Flankierung der Energiewende. Denn wir müssen nicht nur umweltschonende Energie er­zeugen. Wir müssen vor allem mit der Energieverschwen­dung Schluss machen.

Es ist wenig glaubwürdig, wenn zum Beispiel die Grü­nen die Erhöhung der Umlage für die erneuerbaren Energi­en anprangern, aber nichts dazu beitragen wollen, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken. Die Bür­ger werden vor allem wegen der höheren Rohstoffpreise in den nächsten Jahren immer mehr für Energie bezahlen müssen. Die Sanierung der Gebäude wäre aber ein Mittel, diese Tendenz zumindest zu lindern. So viel Weitsicht be­sitzt die Opposition aber nicht. Sie denkt nicht an die Men­schen.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Abgeordnete über ihre Nebeneinkünfte Auskunft geben. Mögliche Abhängigkeitsver­hältnisse müssen für den Wähler er­kennbar sein. Wer nun aber – wie die SPD – die Offenlegung aller Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf Euro und Cent fordert, schadet dem Ansehen von Po­litikern mehr als ihm zu dienen.  Und dies sage ich als jemand der alle Einkünfte im Netzt darstellt – schon seit Jahren auf www.gitta-connemann.de. Aber die Forderung nach dem „gläsernen Abge­ordneten“ verkennt das Ziel von Transparenz und die Bedeutung des freien Mandats in unserer parlamen­tarischen Demokratie. Das 2007 eingeführte Stufensys­tem für die Offenlegung von Nebentä­tigkeiten wird dieser Forderung ge­recht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags ihre (mo­natlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. Wie wirksam bereits diese Regelung ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzler­kandidat Peer Steinbrück. Innerhalb kürzester Zeit hatte das Portal abgeordnetenwatch.de  ein Ranking der zehn Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften erstellt und die öf­fentliche Debatte weiter vorangetrie­ben. Das zeigt: Das Stufensystem als sol­ches wird dem Zweck von Transpa­renz gerecht. Nachbesserungsbedarf besteht bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung mit der letzten Stufe ab 7.000 Euro differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Da werden wir nacharbeiten.

Mit besten Grüßen

Ihre Gitta Connemann

121019 Bundestag-Aktuell 15-12

19.10.2012: „Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“

Darüber werden sich viele betroffene Paare freuen: der Bund und das Land Niedersachsen werden ab 2013 einen größeren Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung bei ungewollt kinderlosen Paaren übernehmen. Der Bund war bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hatte für dieses Jahr sieben Millionen Euro an Zuschüssen bereitgestellt. „Ich wurde mehrfach von Betroffenen angesprochen. Es geht um Paare, die verzweifeln, weil sie keine Kinder bekommen können. Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Der Bund hatte sich deshalb seit längerem um eine gemeinsame höhere Finanzierung mit den Ländern bemüht.

Bisher gab es Zuschüsse in Höhe von jeweils 50 Prozent für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Ab dem vierten Versuch mussten die Paare die Kosten von 3000 bis 4000 Euro vollständig selbst aufbringen. Das wird sich im kommenden Jahr ändern: Ab 2013 müssen für den ersten bis dritten Versuch nur noch 25 Prozent der Kosten von den Paaren selbst übernommen werden. Und der vierte Versuch wird dann mit 50 Prozent bezuschusst. Für die Finanzierung ist laut Connemann gesorgt: „Der Bund erhöht seinen Anteil ab dem kommenden Jahr auf zehn Millionen Euro pro Jahr. Und jetzt wird auch das Land Niedersachsen rund 1,7 Millionen Euro beisteuern.“

Welche Voraussetzungen müssen Paare für die Bundes- und Landeszuschüsse erfüllen? Sie müssen verheiratet sein, es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, die Ehefrau muss zwischen 25 und 40, der Ehemann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und es bedarf einer ärztlichen Feststellung, dass die Maßnahme Erfolg verspricht. Außerdem müssen Wohnsitz des Ehepaares und die Reproduktionseinrichtung, in der die Behandlung durchgeführt wird, in Niedersachsen liegen. Als Antrags-, Bewilligungs- und Widerspruchsbehörde für die Gewährung einer Bundes- und einer Landeszuwendung ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim vorgesehen.

18.10.2012: „Ein guter Tag für unsere Region“

Mit großer Freude und Erleichterung reagierte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann auf eine Mitteilung der Meyer Werft. Das Unternehmen hatte bekanntgegeben, eine Vereinbarung für den Bau eines Kreuzfahrtschiffes geschlossen zu haben. Auftraggeber ist die US-amerikanische Reederei Norwegian Cruise Line. Die Vereinbarung beinhalte auch eine Option auf den Bau eines weiteren Schiffes.

„Das ist sehr gute Nachricht für das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Und es ist ein guter Tag für unsere Region“. Denn mit 2500 Arbeitsplätzen sei die Meyer Werft unverzichtbar für den hiesigen Arbeitsmarkt. „Der Kreuzschifffahrtsmarkt ist so umkämpft wie nie zuvor. Die Konkurrenz war riesig. Hier ein Los zu ziehen, war eine knifflige Aufgabe. Dabei halfen die Geschlossenheit von Unternehmensleitung und Belegschaft, Spitzenqualität und ein bewährter Ruf.“

8.10.2012: Bahnlärm – Mehr Schutz für Anwohner

LEER. „Das ist Balsam für unsere Nerven. Wir sind erleichtert“, sagt Herbert Ulferts. Die Anwohner in der Großen Roßbergstraße und der Annenstraße fühlten sich durch die hohe Lärmbelastung durch den Bahnverkehr in der Vergangenheit erheblich gestört. Das soll sich künftig ändern: mit der Abschaffung des so genannten „Schienenbonus“ wird auch das Lärmprivileg der Schiene abgeschafft. Dadurch sollen bei Neubauprojekten ab 2016 die Lärmgrenzwerte eingehalten werden. Bislang genießt der Schienenverkehr einen Bonus von fünf Dezibel – um diesen Wert dürfen Züge lauter sein als andere Verkehrsträger. Das teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann den Anwohnern in einem Gespräch mit.

„Der Schienenbonus ist längst nicht mehr zeitgemäß“, betonte Gitta Connemann. Denn durch den wachsenden Güterverkehr, Hochgeschwindigkeitszüge und schnellere Zugfolgen steige die Belastung von Menschen, die an stark befahrenen Schienenabschnitten wohnen. „Anwohner brauchen mehr Schutz, um vor allem auch in der Nacht zur Ruhe zu kommen. Steter Lärm kann krank machen“, sagte die Christdemokratin.

Deshalb sollen künftig neue Bremstechnologien möglichst zügig zum Einsatz kommen. Der Bund fördert mit dem Pilotprogramm „Leiser Güterverkehr“ die Umrüstung von Güterwagen. Einen weiteren Anreiz zur Umrüstung bietet das System lärmabhängiger Trassenpreise. Eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn AG wurde bereits vereinbart und soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 in Kraft treten. „Das ist ein wichtiger Schritt. Die Herausforderungen der Entwicklungen im Schienengüterverkehr und der Lärmschutz müssen in Zukunft noch besser miteinander verknüpft werden“, betonte Gitta Connemann. Zurzeit fließen jährlich rund 100 Millionen Euro in das freiwillige Lärmsanierungsprogramm des Bundes an der Schiene.

Gitta Connemann im Gespräch mit Herbert Ulferts
Gitta Connemann im Gespräch mit Herbert Ulferts

5.10.2012: Ein klares Bekenntnis zum Standort

MOORMERLAND. Vor drei Jahren wurde aus der damaligen Firma E+W-Anlagenbau die Firma Siempelkamp Krantechnik (SKT). „Damals gab es auch Ängste bei den Mitarbeitern. Was wird aus dem Standort Moormerland? Was wird aus uns?“, berichtete jetzt der SKT-Geschäftsführer bei einem Besuch der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann. Dass die damaligen Ängste unbegründet waren, zeigt die neueste Investition. In den letzten Monaten wurde für 1,2 Millionen die bestehenden Hallenkapazitäten erweitert.

Als bisherige Fertigungsfläche stehen an der Daimlerstraße rund 1800 Quadratmeter zur Verfügung. Nach der geplanten Erweiterung wird das Areal auf eine Größe von insgesamt 2800 Quadratmetern vergrößert. Zusätzlich entstehen 300 Quadratmeter Lagerfläche. Auch das Bürogebäude wird erweitert. Denn inzwischen sind 73 Mitarbeiter in Moormerland beschäftigt – davon sieben Auszubildende. „Das ist eine Investition in die Zukunft und ein klares Bekenntnis zum Standort Moormerland“, sagte Gitta Connemann.

Die Christdemokratin hatte gemeinsam mit CDU-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Dieter Baumann der Moormerländer CDU-Ratsfrau Claudia Akkermann einen  „Geburtstagsbesuch“ gemacht. Denn das Unternehmen wird in diesem Jahr 25 Jahre alt. Gemeinsam konnten die letzten Bauarbeiten in Augenschein genommen werden. SKT-Geschäftsführer Heinrich Kampen wies stolz darauf hin:  „Die Arbeiten werden ausschließlich von Handwerkbetrieben aus der Region ausgeführt.“

Seit der Unternehmensgründung 1987 werden an dem Standort in der Daimlerstraße Krananlagen in Standard- und Sonderausführungen gefertigt. Bis heute wurden mehr als 5500 Krane aller Größenordnungen ausgeliefert. „Hohe Sicherheitsanforderungen, größte Zuverlässigkeit, umfangreiche Serviceleistungen und zertifizierte Qualität sind unerlässliche Voraussetzungen zur Erfüllung höchster Qualitätsansprüche und ein Garant für unsere Kundenzufriedenheit“, verrät Geschäftsführer Heinrich Kampen die Firmenphilosophie. Der Erfolg spiegelt sich auch in der Referenzliste des Unternehmens wieder. „Das ist das ‚Who is Who‘ der deutschen und internationalen Wirtschaft“, betonte Dieter Baumann.

„Siempelkamp Krantechnik“ kümmert sich aber nicht nur um das Kerngeschäft. Im Gegenteil: die Ausbildung junger Menschen hat bei der SKT einen hohen Stellenwert. Deshalb hat sich das Unternehmen auch an einem Sonderprojekt der Berufsbildenden Schulen II in Leer beteiligt und eine Lehranlage in enger Absprache mit den Lehrkräften gefertigt. „Dass unser Kran Schule macht, freut uns als langjähriger Ausbildungsbetrieb ganz besonders“, betonte Geschäftsführer Heinrich Kampen.

Die Siempelkamp Krantechnik GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Siempelkamp Nukleartechnik GmbH und gehört zu den kerntechnischen Unternehmungen der Siempelkamp-Gruppe. Mit über 3000 Mitarbeitern ist Siempelkamp mit seinen einzelnen Geschäftsbereichen als international tätiger Industrieausrüster in den Märkten Maschinen- und Anlagenbau, Nuklear- und Gusstechnik vertreten.

SKT-Geschäftsführer Heinrich Kampen (r.) zeigte Claudia Akkermann, Dieter Baumann und Gitta Connemann (v.l.) den Betrieb.

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