Skip to main content

19.10.2012: „Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“

Darüber werden sich viele betroffene Paare freuen: der Bund und das Land Niedersachsen werden ab 2013 einen größeren Teil der Kosten für die künstliche Befruchtung bei ungewollt kinderlosen Paaren übernehmen. Der Bund war bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hatte für dieses Jahr sieben Millionen Euro an Zuschüssen bereitgestellt. „Ich wurde mehrfach von Betroffenen angesprochen. Es geht um Paare, die verzweifeln, weil sie keine Kinder bekommen können. Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern“, sagte die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Der Bund hatte sich deshalb seit längerem um eine gemeinsame höhere Finanzierung mit den Ländern bemüht.

Bisher gab es Zuschüsse in Höhe von jeweils 50 Prozent für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Ab dem vierten Versuch mussten die Paare die Kosten von 3000 bis 4000 Euro vollständig selbst aufbringen. Das wird sich im kommenden Jahr ändern: Ab 2013 müssen für den ersten bis dritten Versuch nur noch 25 Prozent der Kosten von den Paaren selbst übernommen werden. Und der vierte Versuch wird dann mit 50 Prozent bezuschusst. Für die Finanzierung ist laut Connemann gesorgt: „Der Bund erhöht seinen Anteil ab dem kommenden Jahr auf zehn Millionen Euro pro Jahr. Und jetzt wird auch das Land Niedersachsen rund 1,7 Millionen Euro beisteuern.“

Welche Voraussetzungen müssen Paare für die Bundes- und Landeszuschüsse erfüllen? Sie müssen verheiratet sein, es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden, die Ehefrau muss zwischen 25 und 40, der Ehemann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein und es bedarf einer ärztlichen Feststellung, dass die Maßnahme Erfolg verspricht. Außerdem müssen Wohnsitz des Ehepaares und die Reproduktionseinrichtung, in der die Behandlung durchgeführt wird, in Niedersachsen liegen. Als Antrags-, Bewilligungs- und Widerspruchsbehörde für die Gewährung einer Bundes- und einer Landeszuwendung ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim vorgesehen.