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14.6.2013: EU soll Handelsverbot verteidigen

BERLIN. Das ist ein starkes Signal: in einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gestern Abend das Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte bekräftigt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auch zukünftig an einer EU-Verordnung festzuhalten, die seit 2009 gilt. Der Grund: Gegen diese EU-Regelung haben Kanada und Norwegen bei der World Trade Organisation (WTO) Klage erhoben. Sie sehen in dem Verbot einen Verstoß gegen den freien Welthandel.
„Das Handelsverbot darf nicht gelockert werden. Die Folge wäre eine bedrohliche Zunahme der Robbenjagd“, teilte die CDU-Bundestagsabgeordnete und fischereipolitische Sprecherin ihrer Fraktion Gitta Connemann jetzt mit.
Mit einer Entscheidung der WTO über die Klage von Kanada und Norwegen ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Mit einer Rücknahme der EU-Verordnung rechnet Gitta Connemann aber nicht. Denn das geltende Recht habe sich als wirksam erwiesen: „Die Tötung von Robben ging endlich zurück.“ Früher seien ca. 350.000 jährlich getötet worden, heute noch ca. 40.000 bis 70.000 jährlich, erläuterte die Christdemokratin.
Der Bundestag hatte sich bereits 2006 mit Zustimmung aller Fraktionen aus Gründen des Tier- und Artenschutzes für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot bei Produkten aller Robbenarten ausgesprochen. Diese EU-Verordnung wurde im Jahre 2010 mit dem Gesetz zur Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr- Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes in deutsches Recht umgesetzt.